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Anwesenheit der GL bei Stimmenauszählung?

W
werona
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben am Dienstag Betriebsratswahl. Hat die Geschäftsleitung das Recht, bei der Stimmenauszahlung anwesend zu sein und die Auszählung zu kontrollieren?

Danke für jede Info

1.05506

Community-Antworten (6)

T
tiktak

11.03.2010 um 20:02 Uhr

Ja, jeder wer in der Firma ist kann dabei sein

P
peters

11.03.2010 um 22:17 Uhr

Ein toller Start im Sinne von §2 BetrVG "Vertrauensvolle Zusammenarbeit".

D
DonJohnson

11.03.2010 um 22:21 Uhr

Die Auszählung ist öffentlich - bedeutet IMHO, dass selbst die GL dabei sein darf - warum auch nciht? Der WV hat ja hoffentlich "sauber" gearbeitet...

Aber Peters hat Recht - toll so eine GL zu haben ;-)

Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern geschweige denn bei der Stimmabgabe im raum sein....

P
peters

11.03.2010 um 22:29 Uhr

... Und sie darf auch keine Einsicht in Unterlagen haben, die Das Wahlverhalten der Beschäftigten wiedergeben (wählerliste mit abgehakten Stimmabgaben).

Ihr solltet eh dafür sorgen, dass Ihr für Zuschauer einen abgetrennten Bereich habt (z.B. Tische dazwischen) und der Wahlvorstand dahinter ungestört arbeiten kann.

K
Kriegsrat

11.03.2010 um 22:30 Uhr

"Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern"

dj

sie dürfte sogar einen schreibtisch vor dem wahllokal aufbauen und listen führen, wer alles rein oder raus geht

D
delagundula

11.03.2010 um 22:34 Uhr

und öffentlich ist die Auszählung auch nicht...

Betriebsöffentlich hingegen schon :-)

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