Anwesenheit der GL bei Stimmenauszählung?
Wir haben am Dienstag Betriebsratswahl. Hat die Geschäftsleitung das Recht, bei der Stimmenauszahlung anwesend zu sein und die Auszählung zu kontrollieren?
Danke für jede Info
Community-Antworten (6)
11.03.2010 um 20:02 Uhr
Ja, jeder wer in der Firma ist kann dabei sein
11.03.2010 um 22:17 Uhr
Ein toller Start im Sinne von §2 BetrVG "Vertrauensvolle Zusammenarbeit".
11.03.2010 um 22:21 Uhr
Die Auszählung ist öffentlich - bedeutet IMHO, dass selbst die GL dabei sein darf - warum auch nciht? Der WV hat ja hoffentlich "sauber" gearbeitet...
Aber Peters hat Recht - toll so eine GL zu haben ;-)
Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern geschweige denn bei der Stimmabgabe im raum sein....
11.03.2010 um 22:29 Uhr
... Und sie darf auch keine Einsicht in Unterlagen haben, die Das Wahlverhalten der Beschäftigten wiedergeben (wählerliste mit abgehakten Stimmabgaben).
Ihr solltet eh dafür sorgen, dass Ihr für Zuschauer einen abgetrennten Bereich habt (z.B. Tische dazwischen) und der Wahlvorstand dahinter ungestört arbeiten kann.
11.03.2010 um 22:30 Uhr
"Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern"
dj
sie dürfte sogar einen schreibtisch vor dem wahllokal aufbauen und listen führen, wer alles rein oder raus geht
11.03.2010 um 22:34 Uhr
und öffentlich ist die Auszählung auch nicht...
Betriebsöffentlich hingegen schon :-)
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