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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ich gewählt werden - seit 4 Jahren über eine Personalleasing-Firma in einem Handwerksbetrieb tätig?

E
Elmar
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin seit 4 Jahren über eine Personalleasing-Firma in einem Handwerksbetrieb tätig, jetzt stehen Betriebratswahlen an und ich habe mich in die Wahlliste eingetragen und möchte kandidieren ist das rechtlich so in Ordnung oder was ist zu beachten.

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Community-Antworten (7)

K
knorr

11.03.2010 um 16:13 Uhr

Wenn das heißt, dass Du Leiharbeiter bist, kannst Du in dem Handwerksbetrieb nicht kandidieren, sondern nur in Deiner Verleihfirma.

P
Pfälzer

11.03.2010 um 16:54 Uhr

@Elmar als Leih-Arbeitnehmer hast du ausschließlich ein passives Wahlrecht - du kannst im Entleihbetrieb (da wo du seit 4 Jahren eingesetzt bist) wählen, bis aber nicht wählbar

D
DonJohnson

11.03.2010 um 17:02 Uhr

@Pfälzer Als LeihAN hat man passives Wahlrecht im Verleihbetrieb. In dem Betrieb wohin man entliehen wurde hat man das aktive Wahlrecht ;-)

N
nicoline

11.03.2010 um 17:33 Uhr

Pfälzer,

aktiv = man tut was pasisv = es wird einem etwas angetan

Gruß aus dem Norden ;-))

D
DonJohnson

11.03.2010 um 18:12 Uhr

nicoline

Auch nciht schlecht... ;-)))

Oder folgende Eselsbrücke: aktiv: ich mache ein Kreuz passiv: ich werde bekreuzigt

;-)))

N
nicoline

11.03.2010 um 18:13 Uhr

DJ,

Auch nicht schlecht! ;-))))

D
DonJohnson

11.03.2010 um 18:20 Uhr

nicoline Wie gut dass ich nciht schrieb: passiv: ich werde gekreuzigt - daqs hätte in der Tat einen ganz anderen Sinn ;-)

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