Erstellt am 11.03.2010 um 14:49 Uhr von Pappnase
Auch bei Personenwahl kann/darf ich, muß ich aber nicht 7 Mitglieder wählen. Vielleicht kann ich eine Liste mit 5 Kandidaten wählen, und 2 Stimmen "verfallen" dann einfach?
Erstellt am 11.03.2010 um 14:52 Uhr von Pappnase
Hi Akkumo,
oder war die Kandidatenliste gemeint? Haben sich nur 5 Leute insgesamt aufstellen lassen?
Wir brauchen 9 BRM, und haben 11 Kandidaten, d.h. unser Wahlausgang ist such schon fast klar. Ist schade, wenn die Belegschaft so wenig Initiative zeigt!
Erstellt am 11.03.2010 um 14:55 Uhr von rolfo
Habt ihr nur eine Liste? Wenn ja ist es sowieso Personenwahl. Habt ihr mehrere Listen ist das auch ok, man kann auch eine Liste mit nur 1 Person machen.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:56 Uhr von Bubie
wenn eine einzige vorschlagsliste existiert und die nur 5 bewerber hat, dann muss sich der wahlvorstand gedanken machen und evtl. die frist für das einreichen der vorschläge verlängern und wenn dann immer noch keiner dabei ist, wird der betreibsrat auf die nächstkleinere zahl, bei euch 5, reduziert.
was bei listenwahlen ist, wo überall mehr als 7 oder 7 personen zustande gekommen sind und nur eine mit 5 personen eingereicht wird, weiß ich leider auch nicht..
mfg
bubie
Erstellt am 11.03.2010 um 16:14 Uhr von rolfo
@ Bubie
Wenn es nur eine Liste gibt und nur 5 Wahlbewerber für 7er BR dann gibts keine Nachfrist, der BR wird auf die nächste Größe, hier also 5 BRM reduziert.
Erstellt am 11.03.2010 um 19:35 Uhr von peanuts
"Wenn es nur eine Liste gibt und nur 5 Wahlbewerber für 7er BR dann gibts keine Nachfrist, der BR wird auf die nächste Größe, hier also 5 BRM reduziert."
Wenn im normalen Wahlverfahren gewählt wurde, hat der Wahlvorstand eine Nachfrist zu setzen, falls sich weniger KandidatInnen zur Wahl gestellt haben, als BR Sitze zu besetzen sind.