Erstellt am 23.03.2021 um 13:54 Uhr von rsddbr
Die Grundlage findet sich im Betriebsverfassungsgesetz, wonach der Arbeitgeber Mehrarbeit nur anordnen bzw. annehmen darf, wenn das mit dem Betriebsrat vereinbart wurde.
Du kannst aber vermutlich mit deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine höhere Wochenarbeitszeit vereinbaren, womit die dann geleistete Arbeit keine Mehrarbeit mehr ist, sondern vertraglich geschuldete Arbeit. Allerdings ist die Leistung dann nicht mehr freiwillig.
Erstellt am 23.03.2021 um 14:05 Uhr von Enigmathika
"Auf welcher Grundlage kann der BR es dem Mitarbeiter untersagen MA zu leisten?"
Die Grundlage ist das BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 3.
Der Betriebsrat hat auch dann mitzubestimmen, wenn Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten, die der Arbeitgeber gar nicht angeordnet hat, sondern die er lediglich „duldet“.
Erstellt am 24.03.2021 um 08:24 Uhr von moreno
Manche Mitarbeiter muss man eben vor sich selber schützen!
Erstellt am 24.03.2021 um 09:47 Uhr von Enigmathika
"Manche Mitarbeiter muss man eben vor sich selber schützen!"
Und die Kolleg:innen auch! Ich kannte mal eine Mitarbeiterin, die hat ohne Ende Überstunden geschoben, während ihre teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen teilweise ins Minus gerutscht sind und deren Wünsche auf Erhöhung der Arbeitszeit natürlich nicht berücksichtigt wurden. Letztlich konnten wir sie irgendwann überzeugen, dass sie nicht alles selbst und allein erledigen muss.