freiwillige Mehrarbeit - Ablehnung durch den Betriebsrat
Kann ein Betriebsrat eine freiwillige Mehrarbeit eines Arbeitnehmers den Riegel vor schieben?
Folgende Situation: Mitarbeiter fühlt sich auf Arbeit wohl und geht in seinem Job auf. Keine Krankheitsbedingten Ausfälle vorhanden und ansonsten auch keine Beschwerden über die zusätzliche geleistete Arbeit. Er leistet mehr als die tariflich vereinbarte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber duldet dies.
Auf welcher Grundlage kann der BR es dem Mitarbeiter untersagen MA zu leisten?
Community-Antworten (4)
23.03.2021 um 14:54 Uhr
Die Grundlage findet sich im Betriebsverfassungsgesetz, wonach der Arbeitgeber Mehrarbeit nur anordnen bzw. annehmen darf, wenn das mit dem Betriebsrat vereinbart wurde.
Du kannst aber vermutlich mit deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine höhere Wochenarbeitszeit vereinbaren, womit die dann geleistete Arbeit keine Mehrarbeit mehr ist, sondern vertraglich geschuldete Arbeit. Allerdings ist die Leistung dann nicht mehr freiwillig.
23.03.2021 um 15:05 Uhr
"Auf welcher Grundlage kann der BR es dem Mitarbeiter untersagen MA zu leisten?"
Die Grundlage ist das BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 3. Der Betriebsrat hat auch dann mitzubestimmen, wenn Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten, die der Arbeitgeber gar nicht angeordnet hat, sondern die er lediglich „duldet“.
24.03.2021 um 09:24 Uhr
Manche Mitarbeiter muss man eben vor sich selber schützen!
24.03.2021 um 10:47 Uhr
"Manche Mitarbeiter muss man eben vor sich selber schützen!"
Und die Kolleg:innen auch! Ich kannte mal eine Mitarbeiterin, die hat ohne Ende Überstunden geschoben, während ihre teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen teilweise ins Minus gerutscht sind und deren Wünsche auf Erhöhung der Arbeitszeit natürlich nicht berücksichtigt wurden. Letztlich konnten wir sie irgendwann überzeugen, dass sie nicht alles selbst und allein erledigen muss.
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