Betriebsratswahl 2010 - Kann man unter der Flagge des Unternehmens segeln, aber ver.di sein?
Hallo an Alle! Wir haben eine Listenwahl. Ver.di hat auch eine Liste mit einem tollen Listennamen. Jetzt hat ver.di einen Handzettel als Postwurf im Unternehmen gedruckt. Es steht aber nur der Listenname darauf und das Firmenlogo ist mit gedruckt. Nirgendwo ein Hinweis auf ver.di. Stützungsunterschriften brauchen sie ja nicht, weil 2 Beauftragte reichen. Kann das sein??? Kann man unter der Flagge des Unternehmens segeln, aber ver.di sein??? Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (6)
11.03.2010 um 15:42 Uhr
Hi Äskulap, ich verstehe das Problem nicht - das ist nicht sarkastisch gemeint. Welche AN kandidieren denn auf der Liste von ver.di? Und was heißt: Stützungsunterschriften brauchen sie ja nicht, weil 2 Beauftragte reichen. ? Bei uns ist zum xten Mal Personenwahl, darum kenne ich mich bei der Listenwahl nicht aus. Aber ich möchte Dein Problem verstehen! LG
11.03.2010 um 15:44 Uhr
Das Firmenlogo für eine Gewerkschaftsliste zu verwenden ist schon ungewöhnlich. Hat der Arbeitgeber dies erlaubt? Denke mal nicht, also den AG anstupfen dfass er dies verbietet, dann haben die schnell ein Problem.
11.03.2010 um 15:50 Uhr
Q Pappnase Unser BR wollte eine Perönlichkeitswahl, kann man nur wünschen. Einstimmiger Beschluss des BR, wir treten für eine Personenwahl ein. Am nächsten Tag ver.di Versammlung. Beschluss eigene ver.di Liste, . Spätestens da war der Traum von der Persönlichkeitswahl vorbei. Es musste unbedingt einer auf Platz 1 der Liste stehen. Das ging nur über ver.di. Nun kommt groß aufgemacht der Handzettel mit dem Firmenlogo (eigentlich ja ver.di Liste) und es wird der Eindruck erweckt es ist die BR Liste. Was ist dies für eine Gewerkschaft wenn sie sich nicht einmal zu erkennen gibt? Zu den Unterschriften - wir brauchen 35 Stützungsunterschriften, ver.di nur 2 von den Beauftragten.
11.03.2010 um 18:07 Uhr
Äskulap, Unser BR wollte eine Perönlichkeitswahl, kann man nur wünschen. Einstimmiger Beschluss des BR, wir treten für eine Personenwahl ein. Der BR kann zwar beschließen sich für eine Persönlichkeitswahl einzusetzen, dass dieses aber so gekommen wäre, auch ohne die verdi Liste, ist eben total unsicher.
Spätestens da war der Traum von der Persönlichkeitswahl vorbei. Stimmt!
Es musste unbedingt einer auf Platz 1 der Liste stehen. Das ging nur über ver.di. Was ist das denn für eine unverständliche Aussage?
es wird der Eindruck erweckt es ist die BR Liste. Da könnt Ihr aber doch ganz klar gegensteuern!
Zu den Unterschriften - wir brauchen 35 Stützungsunterschriften mal kurz nachrechnen: 5% = 35 100 % = 700 11 Mitglieder bei 700 Beschäftigten bei nur 11 Kandidaten bräuchtet Ihr also 24 zusätzliche Stützunterschriften. bei 22 Kandidaten nur 13 zusätzliche Stützunterschriften, da jeder Kandidat sich ja selber unterstützen kann, das wird ja wohl zu schaffen sein! Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren => Bertolt Brecht
12.03.2010 um 08:41 Uhr
Sorry, vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich will nur wissen: "Muss die Liste einer Gewerkschaft auch als Gewerkschaftsliste zu erkennen sein?" JA / NEIN!!! Danke
12.03.2010 um 09:07 Uhr
@Äskulap, halte es mit @nico "Da könnt Ihr aber doch ganz klar gegensteuern!"
aber schau mal hier.... http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gewerkschaftsliste.html
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