Person auf Wahlvorschlagsliste will nicht mehr kandidieren (D R I N G E N D)
Hallo zusammen,
bei uns finden in Kürze Betriebsratswahlen statt. Die Wahlvorschlagsliste (1 Liste) ist bereits veröffentlicht. Briefwahlunterlagen sind verschickt und auch schon teilweise wieder an den Wahlvorstand zurückgekommen. Nun hat ein Kandidat auf dieser Liste den Wahlvorstand darüber informiert, das er nicht mehr kandidieren möchte. Streichung von der Wahlvorschlagsliste ist nicht mehr möglich, das ist uns bekannt. Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall gegenüber den Kollegen. Muss man vor der Wahl die Wähler über die neue Situation informieren, und somit auch gegebenenfalls die Briefwahlunterlagen neu verschicken, mit der entsprechenden Information.
Oder behält der Wahlvorstand solche Dinge für sich, würde aber mit diesem Wissen unter Umständen ganz anders wählen, als die übrigen Kollegen, denen diese Information zum Zeitpunkt der Wahl dann ja nicht bekannt ist
Community-Antworten (2)
11.03.2010 um 12:27 Uhr
BirgitSchmidt, reden kann man darüber, ist aber keine Verpflichtung. Vielleicht überlegt es sich dieser wankelmütige Kandidat es sich doch noch. Briefwahlunterlagen müssen nicht neu versand werden.
11.03.2010 um 12:31 Uhr
@BirgitSchmidt
So wie ridgeback schreibt. Die "Person" kann dann nach der Wahl das Amt ablehnen, wenn sie es sich nicht doch noch anders überlegt..
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