Nach der Wahl - Poblematik der Nachrückerregelung bei einer Listenwahl
Bei uns ist die Wahl heute gelaufen. Von 9 Sitzen fielen 7 Sitze an die "Hauptliste" (mit 18 Kandidaten, männlich und weiblich gemischt) und jeweils 1 Sitz an zwei andere "Listen" (mit einmal 3 und einmal 2 Kandidaten). Eine vierte Liste ging "leer" aus. Allerdings war das Minderheitengeschlecht nach feststellung der "Höchstzahlen" nicht ausreichend berücksichtigt. Es fiel dadurch der eine Sitz der Liste mit 2 Kandidaten (beides Männer) an eine Frau der "Hauptliste", gemäß den Regeln der WO (Liste mit der nächst höchsten nicht gewählten Höchstzahl. So weit, so gut! Jetzt gibt es also 9 Betriebsräte - acht aus der Hauptliste, einer aus einer anderen Liste (aufgeteilt in 7 Männer und 2 Frauen)! Wie funktioniert es denn nun mit der "Vertretung" und mit dem "Nachrücken"! Bleiben die Listenkonstrukte über die nächsten 4 Jahre erhalten und es muss jeweils listenbezogen nachgeladen werden? Gilt das auch für den Minderheitsgeschlechtssitz der von einer Liste zur anderen Liste übergegangen ist? Wer entscheidet in den nächsten Jahren, wann welche Person aus welcher Liste "nachrückt", oder "vertritt"? Der WV kann das ja nicht, weil der ja bald nicht mehr existiert!? Kann der neue BR diese Listenkonstrukte für das Nachrücken "auflösen" und eine Gesamtnachrückerliste aufstellen? Insgesamt gibt es jetzt bei uns 9 Betriebsräte (s.o.) und 18 "Ersatzmitglieder" unterschiedlichen Geschlechts, über 4 "Listen" verteilt! HILFE !!!!
Community-Antworten (7)
10.03.2010 um 20:17 Uhr
es rückt immer ein EBRM der Liste nach dessen BR verhindert ist, ist die Liste erschöpft rückt ein EBRM der anderen Liste nach. Gleiches gilt für das Thema "Minderheit". Also auch hier ggf. eine Frau der Liste dessen Frau verhindert ist. Hat diese Liste aber keine Frau mehr, sonder "nur" npch Männer, ist sie diesbezgl. erschöpft und es rück eine Frau der anderen Liste nach, da ja das Thema "Minderheit" zwingend geachtet werden muss.
Jetzt alle klar???
10.03.2010 um 23:22 Uhr
Bleiben die Listenkonstrukte über die nächsten 4 Jahre erhalten und es muss jeweils listenbezogen nachgeladen werden?
Ja .
Gilt das auch für den Minderheitsgeschlechtssitz der von einer Liste zur anderen Liste übergegangen ist?
Ja.
Wer entscheidet in den nächsten Jahren, wann welche Person aus welcher Liste "nachrückt", oder "vertritt"? Der WV kann das ja nicht, weil der ja bald nicht mehr existiert!?
Der BR entscheidet und dazu muss ihm der Wahlvorstand die kompletten Unterlagen einschließlich der Berechnung der Höchstzahlen übergeben.
Kann der neue BR diese Listenkonstrukte für das Nachrücken "auflösen" und eine Gesamtnachrückerliste aufstellen?
Nein, eine andere Form darf es nicht geben. Falls der BR ein Mitglied unberechtigt nicht einlädt, kann es Probleme geben. Im Grunde könnte es passieren, dass irgendwann der Kandidat der Liste, die "leer ausgegangen ist" auch dran wäre.
Ihr solltet euch mit dem Verfahren gut vertraut machen, denn Ihr werdet es bei jedem Ausfall eines BRM brauchen.
11.03.2010 um 08:24 Uhr
Ich würde nochmal eure Sitzverteilung prüfen,ob das richtig ist das ihr der einen Liste den Platz weggenommen habt.
11.03.2010 um 16:26 Uhr
@WeWieg
wenn die liste mit den 2 männern einen sitz im BR hat,dann könnt ihr doch denen nicht wegen der Minderheitenregelung den sitz wegnehmen. Da muss halt ein Mann von der "Hauptliste" auf seinen Platz verzichten.
11.03.2010 um 16:45 Uhr
Der Austausch ist vollkommen richtig, der Platz geht verloren und die Hauptliste bekommt einen dazu, sofern die eben die nächst niedrigere Höchstzahl hat und es sich um den letzten (9.) Platz im BR handelt.
11.03.2010 um 21:24 Uhr
@BertaB
Blödsinn
11.03.2010 um 21:38 Uhr
Hätte auf Liste 2 noch eine Frau gestanden, wäre das Listenintern geregelt worden. Ansonsten heisst das geflügelte Wort "Listensprung"
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