Bei uns ist die Wahl heute gelaufen. Von 9 Sitzen fielen 7 Sitze an die "Hauptliste" (mit 18 Kandidaten, männlich und weiblich gemischt) und jeweils 1 Sitz an zwei andere "Listen" (mit einmal 3 und einmal 2 Kandidaten). Eine vierte Liste ging "leer" aus.
Allerdings war das Minderheitengeschlecht nach feststellung der "Höchstzahlen" nicht ausreichend berücksichtigt. Es fiel dadurch der eine Sitz der Liste mit 2 Kandidaten (beides Männer) an eine Frau der "Hauptliste", gemäß den Regeln der WO (Liste mit der nächst höchsten nicht gewählten Höchstzahl.
So weit, so gut!
Jetzt gibt es also 9 Betriebsräte - acht aus der Hauptliste, einer aus einer anderen Liste (aufgeteilt in 7 Männer und 2 Frauen)!
Wie funktioniert es denn nun mit der "Vertretung" und mit dem "Nachrücken"! Bleiben die Listenkonstrukte über die nächsten 4 Jahre erhalten und es muss jeweils listenbezogen nachgeladen werden? Gilt das auch für den Minderheitsgeschlechtssitz der von einer Liste zur anderen Liste übergegangen ist? Wer entscheidet in den nächsten Jahren, wann welche Person aus welcher Liste "nachrückt", oder "vertritt"? Der WV kann das ja nicht, weil der ja bald nicht mehr existiert!?
Kann der neue BR diese Listenkonstrukte für das Nachrücken "auflösen" und eine Gesamtnachrückerliste aufstellen?
Insgesamt gibt es jetzt bei uns 9 Betriebsräte (s.o.) und 18 "Ersatzmitglieder" unterschiedlichen Geschlechts, über 4 "Listen" verteilt!
HILFE !!!!