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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsausschuss -> Nachrücker bei Abwesenheit

B
BRMH
Sep 2019 bearbeitet

Guten Tag,

bei uns stellt sich Aktuell folgende Frage:

Wir haben einen 5er BA, allerdings keine Nachrücker gewählt. Wie ist es nun, wenn 2 oder 3 Mitglieder des BA an der Sitzung aus verschiedensten Gründen nicht teilnehmen können? Sind die verbleibenden 2 oder 3 Mitglieder Handlungsfähig, oder ist eine Nachrückerregelung zwingend erforderlich?

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

30.09.2019 um 14:34 Uhr

Ab 3 Mitglieder ist der BA handlungs- und beschlussfähig. Die Wahl von Ersatzmitgliedern wäre jedoch sinnvoll.

B
BRMH

30.09.2019 um 15:14 Uhr

Hallo Challenger,

vielen Dank für deine Antwort.

Das haben wir uns auch schon gedacht, finden dafür allerdings nicht die Gesetzliche Grundlage ?!

C
Challenger

30.09.2019 um 15:54 Uhr

§ 33:Beschlüsse des Betriebsrats

(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

Was für den BR gilt, gilt auch für den BA und sonstigen Ausschüssen.

B
BRMH

30.09.2019 um 15:56 Uhr

Vielen dank

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