Organisation von Ausschüssen
Hallo Zusammen, bei einer Schulung für den Betriebsausschuss wurde erklärt, dass Ausschüsse (z.B. Betriebsausschuss, Personalausschuss oder Wirtschaftsausschuss) genauso wie die Gremiumssitzung gemäß §29 Abs. 2 BetrV zu organisieren / abzuhalten sind. Also rechtzeitige Einladung, Angabe der TOP, Nachrückerregelung...
Leider kann ich im BetrV / Kommentaren nun nichts finden, wo genau das drin steht... also dass Ausschüsse gleich BR-Sitzung zu führen ist. (leider glaubt man den geschulten ja nie, wenn sie es nicht schriftlich darlegen können) Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Vielen DANK!
Community-Antworten (1)
24.10.2018 um 14:51 Uhr
Les am Besten mal einen Kommentar wie den Fitting dazu (§ 28 BetrVG).
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