Lehrling - Betriebsrat, Kündigungsschutz?
Betriebsratswahl 2010 Lehrling welcher im August ausgelernt hat wurde in die Kandidatenliste aufgenommen. Wie verhält es sich mit Kündigungsschutz? Lehrvertrag ist mit Prüfung zu ende, neuer Vertrag liegt noch nicht vor. Wer kann mir helfen?
Community-Antworten (7)
10.03.2010 um 16:14 Uhr
hallo reiniger,
hat er seit dem Tag der Prüfung weitergearbeitet?
Wenn ja, dann ist er in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, auch ohne Vertrag. Also kann er auch auf die Liste, mit allen gesetzlichen Regelungen.
10.03.2010 um 16:18 Uhr
Prüfung ist erst im Juli/August.
10.03.2010 um 16:47 Uhr
Hallo, Reiniger -
der Azubi hat also einen befristeten Arbeitsvertrag. Bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses ist er (falls er gewählt wird) BR-Mitglied oder Nachfolger. Dann scheidet er aus, falls er keine Einstellung bekommt. Der Kündigungsschutz, den man als BR hat, ändert daran nichts.
Anders wäre es bei dem JAV-Vorsitzenden, der eine Übernahmegarantie (aber auch mit Einschränkungen) hat.
Gruß von Saxonia.
10.03.2010 um 16:58 Uhr
Also im Klartext: Prüfung, Bestanden,Vertragsende! Der neue BR muß /sollte sich darum kümmern das der Lehrling einen neuen Arbeitsvertrag bekommt. sehe ich das so richtig. Danke für Eure unterstützung
10.03.2010 um 17:23 Uhr
@saxonia: Der §78a BetrVG gilt doch auch für BR-Mitglieder - oder ist mir was entgangen?
@reiniger: Bitte o.g. Paragraphen lesen. Zu beachten ist: Er gilt nur, wenn der Azubi "fest" in den BR gewählt wird, nicht aber für Ersatzmitglieder, Kandidaten, Wahlvorstände...
11.03.2010 um 12:42 Uhr
@Reiniger + Petrus: Petrus hat recht, ich hab's noch mal nachgelesen. Wird der Azubi in den BR gewählt, trifft § 78a BetrVG zu. Der AG muss dem Azubi schriftlich mitteilen, wenn er ihn nicht übernehmen will bzw. der Azubi kann die Weiterbeschäftigung beim AG schriftlich einfordern.
Danke, Petrus!
Gruß von Saxonia
11.03.2010 um 12:48 Uhr
Reiniger dankt Ihr habt mir soweit geholfen.
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