Erstellt am 10.03.2010 um 14:25 Uhr von rolfo
Welches Wahlverfahren habt ihr denn?
Erstellt am 10.03.2010 um 14:42 Uhr von erwin
Bei Listenwahl ist ZWINGEND der Losentscheid zur Ermittlung der Ordnungsnummern der einzelnen Listen auf dem Wahlzettel ZWINGEND herbei zu führen. Die Wahl wäre sonst anfechtbar/ nichtig.
Es geht darum in welcher Reihenfolge die Listen auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. Denn jeder möchte ganz oben stehen, da viele Wähler einfach immer den obersten ankreizen.
Erstellt am 10.03.2010 um 14:52 Uhr von aragon
Wir haben vereinfachte Wahlverfahren,
es sind drei Leute die dauernd versuchen,die Wahl anzufechten,weil Streitigkeiten mit dem Chef bestehen.Ich dachte das es ,wenn jeder für sich selbst kandidiert egal sei,welche Nummer die Liste hat.Es hat doch jeder seine eigene.
Erstellt am 10.03.2010 um 14:57 Uhr von Tanzbär
Nenee, alle kommen auf eine Liste!
Erstellt am 10.03.2010 um 15:13 Uhr von rolfo
Dachte ich mir doch dass es um vereinfachtes Wahlverfahren geht
Erstellt am 10.03.2010 um 15:36 Uhr von Lotte
aragon,
gelost wird evtl. später, wenn 12 wählen und jeder sich selbst die Stimme gibt...;-))
Da sind wir dann wieder im 3. Teil von "Fluch der Karibik"
Erstellt am 10.03.2010 um 16:28 Uhr von Petrus
Ergänzung zu Tanzbär:
> alle kommen auf eine Liste
Und diese Liste wird nach § 34(1) WO alphabetisch sortiert.