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Auslösung wann ist sie zuzahlen

M
mong
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Einige unserer Arbeiter waren oder sind in einer Weiterbildung ,die von unserer Firma ,einschließlich Unterkunft,bezahlt wird. Nun mein Anliegen, auf der Lohnabrechnung war keine Auslösung ,darauf habe ich unseren Chef angesprochen. Der antwortete sie zahlen die Unterkunft wenn sie Auslöse zahlen würden wäre dies doppelgemoppelt.und außerdem zahlen sie generell keine Auslösung in Ostdeuschland .

Gibt es außer dem Bundesrahmentarifvertrag noch eine gestzliche Grundlage auf Auslösung?

PS.: Betrieb ist im Unternehmerverband

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

26.02.2007 um 15:08 Uhr

Auslösung bekommst Du m.W. üblicherweise als Entschädigungsleistung für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung und/oder Einsatzwechseltätigkeit.

Wenn Du auf Schulung gehst, und dort mit Vollpension wohnst, dann hast Du diese Mehraufwendungen doch nicht, oder? Also zahlt der AG m.E. berechtigter Weise keine Auslösung.

M
mong

02.03.2007 um 21:15 Uhr

Hallo, Im Rahmentarifvertrag steht geschrieben ,das 34,50€ Auslöse gezahlt werden ,wenn die Unterkunft, ohne Verpflegung, von der Firma geszahlt wird ,werden 6,50€ abgezogen. Die Auslöse würde 28€ betragen. Es muß doch eine Vereinbarung oder so etwas ähnliches, geben wo das Problem ausführlich beschrieben ist .

Unsere Firma zahlt nur die Unterkunft ,keine Verpflegung.

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