Erstellt am 19.03.2021 um 05:03 Uhr von SBV Frank
Soweit mir bekannt, nein!
Es sei denn, du arbeitest zum Beispiel in einem Labor und infizierst dich dort!
Erstellt am 19.03.2021 um 07:08 Uhr von BRHamburg
Also so pauschal würde ich nicht sagen Nein. Der AG muss schon die Vorgaben zum Schutz einhalten. Aber in der Regel dürfte kein Anspruch bestehen.
Erstellt am 19.03.2021 um 07:29 Uhr von UdoWoe
Das größte Problem wird sein, dass du beweisen müsstest, dass du dich auf oder bei der Arbeit infiziert hast. Hat dein AG alles getan das eine Ansteckung vermieden werden kann? Also Masken verteilt, auf Abstände geachtet und Desinfektionsmittel zu Verfügung gestellt.
Trotz allem wird es schwierig, wie auch schon die vorherigen Antworten zeigen, dass du gegenüber deinem AG Ansprüche stellen kannst. Ich sehe auch keine.
Erstellt am 19.03.2021 um 08:11 Uhr von takkus
Kommt drauf an. Im Gesundheitswesen schon:
https://www.bgw-online.de/DE/Presse/Pressearchiv/2020/PM-DGUV-COVID-19-als-Berufskrankheit.html#:~:text=Ist%20die%20Erkrankung%20als%20Berufskrankheit,sie%20auch%20eine%20Rente%20zahlen.
Erstellt am 19.03.2021 um 13:49 Uhr von Erbsenzähler
wie im anderen Post von dir:
kannst du es beweisen, dass du dich auf deiner Arbeitsstelle infiziert hast?