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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altersteilzeit in der Freistellung - darf MA wählen?

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Vogel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo guten Tag, wir haben in unserem Betrieb die Wahl eingeleitet. Jetzt haben wir festgestellt, das ein Mitarbeiter in Alterteilzeit in der Freistellung ist. Meine Frage er darf nicht wählen? Kann ich die Wählerliste einfach verändern und muss ich den Betreffenden schriftlich informieren? Er hat das Wahlauschreiben und die Wählerliste per Post bekommen. Wir vom Wahlvorstand machen das zuum ersten mal. Ich danke für antworten. Ulla

1.03003

Community-Antworten (3)

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ridgeback

10.03.2010 um 11:25 Uhr

Vogel, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer verblockten Altersteilzeit ; sie sind nicht mehr in den Betrieb eingegliedert und nicht wahlberechtigt. (vgl. BAG, Beschluss v. 16.4.2003, 7 ABR 53/02

V
Vogel

10.03.2010 um 11:42 Uhr

Hallo hier Vogel noch mal, erst mal danke für die Antwort. Darf ich die Wählerliste denn einfach neu aushängen? und wie verhalte ich mich mit dem betreffenden Mitarbeiter?

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ridgeback

10.03.2010 um 11:50 Uhr

Vogel, die Wählerliste muß korrigiert werden. (§ 2 WO BetrVG) Dem Kollegen würde ich nur mitteilen, dass Dir ein Fehler unterlaufen ist und er kein Wahlrecht hat.

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