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Dienstbesprechungen im Dienstplan

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Mirallie
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Senioreneinrichtung als Betreuungskraft. Seit einem 3/4 Jahr haben wir eine Leitungskraft, die konstant die Dienstbesprechung nicht im Plan einträgt und dann spontan ca. eine Woche vorher eine DB ankündigt. Laut Matrix soll jeden 3. Donnerstag diese DB stattfinden, die aber nicht im DP eingeplant wird. Ist das rechtens? Muss eine DB im DP vorher mit eingeplant sein und können wir sagen, dass wir an nicht eingetragene DB nicht teilnehmen, da sie ja nach Feierabend stattfinden?

Vielen Dank im Voraus liebe >Grüße Sylke

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Community-Antworten (10)

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Challenger

17.03.2021 um 20:42 Uhr

Was sagt denn der Betriebsrat ? Existiert überhaupt ein Betriebsrat ?

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Mirallie13!

17.03.2021 um 21:25 Uhr

Es besteht ein Betriebsrat, der hat jedoch momentan andere Probleme, da die Geschäftsleitung den Betriebsrat abschaffen will. Die Vorsitzende und die Geschäftsleitung stehen z.Zt. vor Gericht. Lg Sylke

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Challenger

17.03.2021 um 21:45 Uhr

Zitat : .........da die Geschäftsleitung den Betriebsrat abschaffen will. Die Vorsitzende und die Geschäftsleitung stehen z.Zt. vor Gericht. <<<<<< Um was geht es denn genau ? Einen Betriebsrat "abschaffen" ist im Normalfall so gut wie unmöglich

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Challenger

17.03.2021 um 22:10 Uhr

Zitat : Muss eine DB im DP vorher mit eingeplant sein und können wir sagen, dass wir an nicht eingetragene DB nicht teilnehmen, da sie ja nach Feierabend stattfinden? <<<<<<<<<<<<<<< Zunächst einmal ist klarzustellen, dass der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gemäß §87 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat. Eine ohne Zustimmung des BR angeordnete DB außerhalb der Arbeitszeit ist rechtswidrig und für die Arbeitnehmer unverbindlich.

Bundesarbeitsgericht Betriebsrat – Mitbestimmung – Arbeitszeit – Personalgespräch BAG, Beschluss vom 30. 6. 2015 – 1 ABR 71/13 (lexetius.com/2015,3026) Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. August 2013 – 5 TaBV 22/12 – aufgehoben. Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24. April 2012 – 5 BV 168/11 – wird zurückgewiesen mit der den Entscheidungsausspruch zu 1. betreffenden klarstellenden Maßgabe: Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, es zu unterlassen, gegenüber Orchestermusikern anzuordnen, an einem Gespräch von mindestens drei Orchestermusikern außerhalb der im Dienstplan festgelegten Zeiten über die Sitzordnung im Orchester teilzunehmen, ohne dass der Betriebsrat seine Zustimmung erteilt hat oder die Zustimmung durch die Einigungsstelle ersetzt wurde.

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Mirallie

17.03.2021 um 23:16 Uhr

Die genaue Begründung, hat die Betriebsratvorsitzende nicht genannt, nur dass sie Silvester ihre fristlose Kündigung bekommen hat. Sie nannte mir keine Begründung.

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DummerHund

18.03.2021 um 01:01 Uhr

Die genaue Begründung müsste euch doch bekannt sein, denn bei einer Fristlosen Kündigung nach §103 BetrVG müsste doch der Betriebsrat vor der Kündigung eine Anhörung bekommen haben wo der Grund einer beabsichtigten Kündigung genannt werden muss. Wenn du von Gerichtsverfahren sprichst, denke ich mal das eure Kollegin rechtzeitig Kündigungsschutzklage eingereicht hat? Bis zum Abschluss der Klage gehe ich mal davon aus das die Kollegin weiterhin Mitarbeiterin der Eirichtung bleibt. Daher kann sie, selbst wenn sie von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten frei gestellt ist, dennoch weiter in den Betrieb kommen um ihr Ehrenamt aus zu führen. Da sie ja dann wohl nicht täglich bei Gericht sitzt, kann sie auch Termin zwecks der Dienstpläne wahr nehmen. Ist es ihr unmöglich an den Terminen zu erscheinen ist dazu der Stellvertreter zuständig. Anders ist es wenn die Kollegin auf Wiedereinstellung klagt. Dann wäre sie nicht mehr MA der Einrichtung. Dann müsstet ihr umgehen eine neue BRV wählen. Unter umständen, wenn die Stellvertretende auch zu dem Amt kandidieren will eine neue Stellvertreterin. Die Leitungskraft ist auch nicht einfach berechtigt die Besprechungen außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Siehe dazu auch was Challenger oben dazu geschrieben hat. Macht sie es weiterhin genehmigt ihr einfach die Dienstpläne nicht. Wäre gut wenn du jetzt mal ein bisschen mehr im Detail schreiben würdest.

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Challenger

18.03.2021 um 01:43 Uhr

Zitat Mirallie : Die genaue Begründung, hat die Betriebsratvorsitzende nicht genannt, nur dass sie Silvester ihre fristlose Kündigung bekommen hat. <<<<<<<<< Nach Deiner Aussage vermute ich, dass der BR vor dieser Kündigung überhaupt nicht angehört wurde. Das bedeutet, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist und der AG sich die Kündigung in die Haare schmieren kann.

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Mirallie

18.03.2021 um 08:36 Uhr

Da ich nicht im BR bin und dieser auch nicht aus unserem Haus kommt, haben wir nur dann Kontakt, wenn wir Probleme haben. Die Vorsitzende hatte mir nur gesagt, Heiligabend hatte sie ein Gespräch und Silvester dann die fristlose Kündigung bekommen. Die Geschäftsleitung hatte ihr dann Hausverbot erteilt. In der Zeitung habe ich dann gelesen, dass das Hausverbot zurückgezogen wurde. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Laut Matrix soll bei und jeden 3. Donnerstag eine DB sein, die mal stattfindet und dann mal wieder spontan an einem anderen Tag. Diese Termine werden im Dienstplan seit die Leitung der Betreuung bei uns arbeitet konsequent nicht eingetragen. Die Probleme in unserem Haus sind auch nicht mal eben aufzuschreiben. Mein Hauptanliegen war auch, ob man sagen kann,wenn die DB nicht im Plan stehen, ob man daran teilnehmen muss. Danke Euch für die schnellen Antworten. Gruß Sylke

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Kjarrigan

18.03.2021 um 09:53 Uhr

Mit der Erstellung des DP hat der AG sein Direktionsecht ausgeübt. Eine einseitige Änderung ist unter Umständen möglich - mit entsprechender Ankündigungsfrist.

Der AN kann natürlich immer sagen, die Besp3echung steht nicht im DP also komme ich nicht - aber 1. Wenn es eine feste Regel gibt jeden dritten DO, dann weiß der MA das ja 2. der AG scheint ja recht schnell und schmerzfrei mit außerordentlichen Kündigungen zu sein - also sollte man damit rechnen, das dem AG das Nichterscheinen nicht gefällt und er (ob rechtens oder nicht . eine Abmahnung, Kündigung ausspricht)

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DummerHund

18.03.2021 um 11:33 Uhr

Ich begleite außerhalb des Forums schon seit Jahren einen BR aus der Pflege und weiß daher das es diese Vorgehensweise nicht neu ist. Es ist auch richtig das wie von Kjarrigan beschrieben das der AG mit erstellen des Dienstplanes erst einmal sein Direktionsrecht ausgeübt hat. Davor steht aber erst einmal das, wie hier die Stunden die außerhalb der üblichen Arbeitszeit liegen beim BR beantragt werden müssen. Bei der Beantragung müssen ja auch Grund und Datum genannt werden. In der Pflege kann es auch durchaus Sinn machen wenn der BR eine Vereinbarung mit dem AG trifft, das man dieses Grundsätzlich für den 3. Do im Monat genehmigt. Das es Probleme gibt bei verschiedenen Schichten der MA und da gerade auch in der Pflege viele Teilzeitkräfte sind sind Komplikationen natürlich nicht zu vermeiden. Dennoch kann die Vorgesetzte nicht einfach von sich aus den Tag einfach einseitig ändern. Dies müsste dann wieder neu über den BR gehen und der Grund müsste dann schon zwingend sein. Hält die Vorgesetzte den Weg nicht ein, könnte der BR den Weg über Gericht gehen und eine eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen (der BR den ich begleite hat das Erfolgreich praktiziert). Da die Fragestellerin hier aber nicht im BR ist, kann man ihr aber nur raten sich vorher immer beim BR zu erkundigen ob die Änderung so abgesegnet wurde.

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