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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflicht zur Teilnahme an Dienstbesprechung im (Schicht)Frei?

D
Dana
Mai 2018 bearbeitet

Ich brauch mal Eure Hilfe. Eine Schwester (wir sind ein Krankenhaus) hat mich gefragt, ob sie an Dienstbesprechungen teilnehmen muss. Und zwar ist es so, wenn sie zwischen zwei Schichten mal ein oder zwei Tage frei hat, kommt es vor, dass an diesen freien Tagen ihre Stationsleitung eine Dienst/Teambesprechung einberuft. Die Stationsleitung besteht darauf, dass alle Schwestern/Pfleger der Station - auch die im Frei - an der Besprechung teilnehmen. Die Zeit dafür wird ihnen auch gutgeschrieben. ABER. Einige Schwestern wohnen außerhalb, das heißt für ca. eine Stunde Dienstbesprechung nehmen sie bis zu 2 Stunden Hin- und Rückfahrt in Kauf. WO IST DA BITTE DER FREIE TAG?

Gibt es vielleicht eine Regelung in der KONKRET steht, dass man an seinem freien Tag nicht zu solchen Besprechungen muss? Ich will noch hinweisen, dass zu den Besprechungen Protokolle geführt werden, die im nachhinein durchgelesen werden können.

Die Stationsleitung besteht jedoch auf die Teilnahme, es sei denn, man zeigt ihr "Schwarz auf Weiß" dass Mitarbeiter im Frei nicht an Dienstbesprechungen teilnehmen müssen.

Seit gestern lese ich mir Eure Beiträge durch und bin begeistert, wieviele gute Infos und Ratschläge gemacht werden. Super.

LG Dana

69.366020

Community-Antworten (20)

K
Kölner

24.08.2006 um 16:25 Uhr

@Dana Im Prinzip sind Teamsitzungen/Besprechungen als Arbeitszeit zu werten. Sie können auch verpflichtend werden - es sei denn z.B. ein TV oder das ArbZG sagt da etwas anderes aus! Zu prüfen wäre also, inwiefern die Ruhezeit zwischen den/nach den Schichten eingehalten wird, ob der freie Tag nach einem Sonntag darauf fällt, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird usw.

R
Rollie

24.08.2006 um 16:26 Uhr

Und der Betriebsrat die Notwendigkeit sieht, bei der Verteilung der Arbeitszeit seine Mitbestimmung geltend zu machen.

W
wölfchen

24.08.2006 um 21:51 Uhr

An meinem freien Tag stehe ich nicht zur Verfügung des AG,auch nicht zur Teambesprechung, denn dann ist es kein freier Tag mehr. Mein freier Montag ist z.B. der Ausgleich für den gearbeiteten Sonntag, und da will ich vielleicht einen Ausflug machen. Muß ich mich dafür etwa entschuldigen? Nein!

K
Kölner

24.08.2006 um 22:25 Uhr

@wölfchen Es geht um "mal ein oder zwei Tage frei hat"...

W
wölfchen

24.08.2006 um 22:35 Uhr

Tja, was hat sie denn da für ein FREI ? Ein Geschenk des Arbeitgebers, oder FREIzeitausgleich für geleistete Wochenendarbeit? Meist handelt es sich in diesem Job um das letztere. Und auch wenn ich 2 Tage FREI habe, trifft das oben beschriebene genau so zu. DienstFREI ist Frei, da stehe ich auch nicht für 10 min. zur Verfügung des AG.

K
Kölner

24.08.2006 um 22:49 Uhr

@wölfchen Mensch bist Du geladen... Der AG sagt doch, dass dies nicht FREI ist, sondern ein Teil der wöchentlichen AZ. Die AN sehen diese Sitzungen aber nicht als regulärer Teil der wöchentlichen AZ, sondern als missliebige Schikaneveranstaltung an einem sonst "nicht mit Arbeit belegten Tag".

B
Biggy

24.08.2006 um 23:29 Uhr

Hallo Dana die Gwerkschaft Verdi hat ein schönes Faltblatt rausgegeben, da steht gernau drin wie das gesetzlich geregelt ist mit dem Frei. Einen Auszug daraus: Mein Frei gehört mir!

Du musst nicht im Frei erreichbar sein ! Du musst nicht in deiner Freizeit mit Vorgesetzten Dienstgespräche führen! Du musst in deiner Freizeit nicht dienst -oder fahrtüchtig sein! Auch wenn du arbeitest, musst du dich nicht auf einen Schichtwechsel einlassen! Du darfst den Hörer auflegen wenn man dich im Frei anruft! Du darfst Dienste die nicht im Dienstplan stehen verweigern! Du darfst sagen, dass es eine Dienstverpflichtung nicht gibt! Du musst nicht zu einer Dienstbesprechung erscheinen wenn du frei hast! Übrigens eine ausdrückliche durch Vorgesetzte Forderung nach Arbeitsaufnahme kann unter Umständen als Nötigung angezeigt werden. Dann nämlich, wenn sie rechtswidrig ist und mit der Androhung eines empfindlichen Übels ( Abmahnung, Kündigung ) verbunden ist. Nachzulesen in §240StGB Du kannst alles tun wenn du es willst aber niemand kann dich dazu zwingen, und du solltest dich auch nicht zwingen lassen. Wenn man dadurch Probleme haben sollte, kann man sich vertrauensvoll an den Betriebsrat oder an die Gewerkschaft wenden. Gruß Biggy

F
ferdi

25.08.2006 um 00:13 Uhr

@ Kölner,

Wölfchen hat Recht. Freizeit in der Pflege ist ein kostbares Gut. Sieh Dana. Anhand dieser Broschüre habe ich das bei uns durchgesetzt. Sah erst schwierig aus, der AG hatte das Argument: "Alle die nicht teilgenommen haben ziehen sich bei nicht Befolgung der Anordnungen (Fehlern) mit dem Spruch, da war ich nicht da, aus der Verantwortung." Wo der AG Recht hat, hat er Recht. So war es.

Lösung: Es wird ein Protokoll geschrieben und alle die nicht an der (bei uns wöchendlich) Dienstbesprechung teilgenommen haben müssen es lesen und unterschreiben. Das gilt für Urlaub, Krank und Frei. Einmal im Monat ist große Dienstbesprechung und Erscheinen, außer Urlaub und Krank, Pflicht.

ferdi

Klappt super und alle sind zufrieden.

K
Kölner

25.08.2006 um 00:19 Uhr

@Biggy, ferdi, wölfchen Ich haue Euch gleich... :-) Selbst ich würde es verstehen, dass jemand aufgrund von Dienstfrei nach Schicht unter Einhaltung des ArbZG bei der Teamsitzung fehlt. Aber darum geht es mir und so meine ich auch den Fragesteller verstanden zu haben NICHT!

C
Carlchen

25.08.2006 um 01:01 Uhr

Arbeitzzeit ist Arbeitszeit und im Dienstplan keinesfalls mit FREI zu deklarieren. Gibt es eine Verpflichtung zur Arbeit (auch Dienstbesprechungen sind unter Umständen verpflichtend, so ist dies auch im Dienstplan des Einzelnen zu vermerken (z. B. mit einem bestimmten Kürzel mit Zeitangaben. Jede Stationsschwester die so etwas zu nicht üblichen Dienstzeiten anordnet sollte sich im Klaren sein, das so ein Tag, selbst wenn es sich nur um eine Stunde handelt, kein freier Tag ist und auch nicht als solcher zu bewerten ist. Abgesehen davon, ist der Betriebsrat davon zu unterrichten, denn ob diese " Dienstzeit" überhaupt genehmigt ist, wage ich zu bezweifeln. Bin selbst leitende Krankenschwester und weiß, dass wir uns immer sehr weit hinauslehnen und das Arbeitszeitgesetz leicht vergessen (sträflich uns selbst und den Mitarbeitern gegenüber). Wichtig für diese, ach so wichtigen Dienstbesprechungen ist darüber hinaus, ob für diese Arbeitszeiten dann auch Versicherungsschutz für die Teilnehmer dieser außerordentlichen Sitzungen besteht. (möglichst schriftlich). Denn findet sich im Dienstplan das Wörtchen FREI, hat niemand ihn planmäßig aufgefordert, irgendeine Arbeit aufzunehmen. Versicherungsschutz unter Umständen ade.....Ich gebe zu bedenken, der eine oder andere könnte auch einmal einen Wegeunfall haben. Wie gesagt - mit AG und Betriebsrat klären

W
wölfchen

25.08.2006 um 02:58 Uhr

@ kölner, kann sein, dass ich ein bischen geladen bin, ganz einfach, weil das bei uns auch hin und wieder ein Thema ist. Aber ich denke, ich habe die Frage schon ganz richtig verstanden und Biggy hat das sehr schön und passend zitiert.

B
Biggy

25.08.2006 um 17:45 Uhr

Hallo Kölner und warum willst du mich hauen, ich bin wie du der Meinung, dass niemand zu einer Tambesprechung kommen muss der frei hat. Wenn das jemand freiwillig tut dann kann ich ihm das nicht verbieten.

Ich vermute mal, dass diese Besprechnungen kurzfristig angesetzt werden, nur so ist es zu erklären dass dann einige Kollegen/innen frei haben.

Ein Lösung des Problems wäre, diese Dienstbesprechungen an einem festen Tag abzuhalten und an dem Tag hat niemand frei. Die freien Tage werden an anderen Tagen gewährt. Gruß Biggy

W
wölfchen

25.08.2006 um 18:03 Uhr

@ Biggy, schön hast Du das ausgedrückt! Kannst Du etwa meine Gedanken lesen, oder bist Du auch im Besitz einer Kristallkugel? :-)

B
Biggy

25.08.2006 um 23:16 Uhr

Na klar Wölfchen hab ich eine Kristallkugel grins meine Heimleitung nennt mich auch Hexe, aber ob sie das sagt wegen Hellsehen bezweifle ich lach.
Gruß Biggy

F
Fayence

26.08.2006 um 00:30 Uhr

"Ein Lösung des Problems wäre, diese Dienstbesprechungen an einem festen Tag abzuhalten und an dem Tag hat niemand frei."

Biggy, da könnte das ArbZG aber eine deutlich andere Sprache sprechen!

B
Biggy

26.08.2006 um 01:44 Uhr

Hall Fayence Natürlich ist mir klar, dass dies sehr schwer zu bewerkstellingen ist. MIr ist auch klar dass es Probleme mit der einhaltung von Ruhezeiten und so weiter kommen kann. Das muss wohl jede Abteilung selbst abklären. Bei uns wäre es möglich da wir keinen Nachtdienst arbeiten müssen. Generell sag ich immer noch " Mein frei gehört mir " Gruß Biggy

K
Kölner

26.08.2006 um 02:20 Uhr

@Fayence 24-Stunden-Dienste inkl. Bereitschaftsdienst geht in der Pflege immer...

E
elnagh14

20.02.2018 um 13:24 Uhr

hallo zusammen ! ich arbeite in einem Pflegeheim und der EL und die PDL haben gesagt das bei teamsitzung nur noch aus triftigem grund gefehlt werden darf den sie auch nennen müssen sonst muss man auch im frei erscheinen irgendwie seh ich das aber nicht ein auch wenn die sagen du darfst dir die zeit der ts aufschreiben

S
Stephie92

14.05.2018 um 14:48 Uhr

Ich und meine Kollegen haben dieses Thema auch gerade.Wir haben 1mal im Monat Dienstberatung,das wird im Dienstplan auch immer festgelegt.Trotzdem sind wir uns nicht sicher,ob es rechtens ist,das wenn ich frei habe,der AG mich dazu zwingen kann das ich daran teilnehmen muss.Widerwillig haben wir diese Dienstanweisung auch alle unterschreiben müssen-ja wir mussten,ein nein zählt nicht. Zumal die Dienstberatung immer protokolliert wird.Alle abwesenden müssen unterschreiben,aber auch diejenigen die nicht da waren z.B. weil sie krank waren oder im Urlaub sind haben dann eine extra Spalte und müssen unterschreiben, außerdem kann man sich auch bei seinen Kollegen informieren.Auch wenn ein "DB" für Dienstberatung im Dienstplan steht,sehen wir es alle nicht ein,diesen freien Tag dafür opfern zu müssen,auch wenn es nur eine Stunde geht,aber mein frei ist frei,da hat man doch andere Dinge vor.Was ist denn bei denen,wo im Dienstplan vergessen wurde ein "DB" einzutragen,die müssten doch nicht kommen.Also,das ist ein großes Streitthema und wir finden keine Antwort.

A
alraune

15.05.2018 um 21:54 Uhr

Steht in meinem genehmigten Dienstplan ein Frei,dann ist das Frei. Steht in meinem genehmigten Dienstplan, Dienstbesprechung, gehe ich zur Dienstbesprechung. Wird eine Dienstbesprechung erst angeordnet nachdem der Dienstplan genehmigt wurde, und ich habe an dem Tag frei, dann wären das ,wenn ich einverstanden wäre zu kommen - Überstunden (BR muss zustimmen),wenn ich nicht einverstanden wäre- immer noch mein freier Tag,an dem ich zu Hause bleibe.

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