Erstellt am 17.03.2021 um 07:58 Uhr von Kjarrigan
Der Kollege muss Lohnklage erheben. Der BR kann das Geld nicht für den Kollegen einfordern.
Aber der BR sollte dringend mit dem AG sprechen, wie denn Überstunden beantragt,/ genehmigt 7 vergütet werden müssen. Also das ganze Procedere, damit so etwas in Zukunft nicht wieder vorkommt. Dabei kann man den Fall natürlich gleich nochmal erläutern.
Die MA werden dann informiert, dass Überstunden nur abgeleistet werden müssen / sollten, wenn das Procedere eingehalten wird.
Erstellt am 17.03.2021 um 08:27 Uhr von moreno
Hat der Betriebsrat denn die Überstunden genehmigt?
ich würde hier als BR erst das Gespräch suchen der AN kann immer noch klagen wenn sich der AG ganz stur stellt!