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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Betriebsrat zwischen den Wahlen vergrössert werden, wenn sich der Betrieb vergrössert?

K
kneipp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

unser Betrieb hatte im vergangenen halben Jahr einen Mitarbeiterzuwachs. Wir sind von 45 auf 55 Mitarbeiter angewachsen. Im BR sitzen momentan drei Mitglieder, dürfen wir jetzt den BR auf fünf Mitglieder erweitern? Von der letzten BR-Wahl gäbe es noch einige Nachrücker...

Hier im Forum habe ich gelesen, dass der BR durch Grösserwerden des Betriebes nicht "automatisch" vergrössert wird. Aber gibt es eine "nicht automatische", legale Möglichkeit, den BR zu vergrössern? Durch Beschluß z.B.? Ziel ist es, die anfallende Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, Nachrücker wären/sind motiviert.

Oder bliebe theoretisch nur die etwas "ungalante" Möglichkeit BR-Auflösung mit anschliessenden Neuwahlen?

Vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

09.02.2011 um 14:34 Uhr

nein,nein,es gibt keine andere Möglichkeit ausser neuwahlen.

aber da sollte man sich gut überlegen,wie erklär ich das den Mitarbeitern,wie dem Arbeitgeber.

Wenn der gut drauf ist könnte er den rücktritt des BR wegen Mangel der Ernstlichkeit als unwirksam erklären lassen.

S
sueton

09.02.2011 um 16:28 Uhr

D
DrHouse

09.02.2011 um 22:51 Uhr

Laut dem Betriebsverfassungsgesetz §13(2)Punkt 1 gibt es bei Euch zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuwahlen. Jedenfalls nicht aus dem Grund, den Du geschildert hast.

Gruß Dr.House

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