W.A.F. LogoSeminare

Teilnahmerecht Gewerkschaft konst. Sitzung

K
Kasper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hat die Gewerkschaft ein Teilnahmerecht bei der konstituierenden Sitzung? Schwerbehindertenvertretung und JAV nicht, soviel ist mir klar. Aber die Gewerkschaft? Vielleicht weiß auch jemand, wo das steht und so. Es handelt sich ja nicht um eine "normale BR-Sitzung". Vielen Dank schon mal für Eure Antwort(en).

Gruß Kasper

1.76308

Community-Antworten (8)

R
rolfo

09.03.2010 um 16:05 Uhr

Für die konstituierende Sitzung gilt dasselbe wie für normale BR Sitzung

P
peters

09.03.2010 um 23:20 Uhr

Kleiner Einwand:

"BetrVG § 31 Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen."

Wenn ein BR neu gewählt ist, dann muss er m.E. erst durch einen Beschluss ermöglichen, dass ein Beauftragter an den Sitzungen teilnimmt. Insofern ist die konstituierende Sitzung nicht wie jede andere Sitzung.

D
Dielöwin

10.03.2010 um 09:54 Uhr

@ Kaspar .. Wie kommst Du zu der Annahme daß die SBV nicht zur konsti Sitzung einzuladen ist. Sie muß sogar siehe SGB IX §95

R
Rattle

10.03.2010 um 10:42 Uhr

@Dielöwin

und hat auch stimmrecht?

mfg

D
Dielöwin

10.03.2010 um 11:30 Uhr

Hallo Rattle Stimmrecht hat die SBV ,wie auch bei der normalen BR-Sitzung , nicht

K
Kasper

11.03.2010 um 12:25 Uhr

Ja, dann danke für die Antworten. Die bringen mich allerdings auch nicht weiter. Es ist so, hier hat jeder eine andere Meinung und höchstrichterlich ist m.W. auch noch nichts entschieden. Aber ich bleibe dabei und halte es mit dem Kollegen "peters", die haben kein Teilnahmerecht, weil es keine BR-Sitzung im normalen Sinne ist. Trotzdem allen eine schöne Wahl und viel Erfolg. Kasper

K
Kasper

12.03.2010 um 09:54 Uhr

Morgen pirat, ich habe schon verstanden. Wie gesagt, jeder sagt was anderes. Bei uns war die Gewerkschaft anwesend, hatte ich auch kein Problem mit. Es ist kein Antrag erfolgt, insofern also nicht rechtens, aber egal. Mir ging es nur um die rein rechtliche Seite. Und da hat eben jeder eine andere Meinung. Hier steht das und da steht was anderes. Muss man halt mal warten, ob jemand mal klagt und es was handfestes gibt. Trotzdem danke Kasper

Ihre Antwort