Mehrheitswahl im vereinfachten Wahlverfahren- mehrfache Stützunterschriften zulässig??
Hallo,
als ein Betrieb mit 24 AN wird bei uns die Mehrheitswahl durchgeführt. Unklarheiten gibt es nun bei den Stützunterschriften: darf ein AN, abweichend von der Listenwahl mehrere (einzelne) Kandidaten per Unterschrift unterstützen oder darf er ebenfalls nur eine Unterschrift leisten?
Danke und Grüße
Community-Antworten (8)
09.03.2010 um 13:41 Uhr
@wvneuling
Nur eine Unterschrift für die komplette Liste bei Personenwahl pro Unterstützer und nicht für jeden einzelnen Bewerber.
09.03.2010 um 14:30 Uhr
äh...es gibt keine Listen...pro Wahlvorschlag eine PERSON...und darf ich jetzt mehrere verschiedene Personen (Kandidaten) unterstützen oder nicht?
09.03.2010 um 14:55 Uhr
Nun könnte ich aber ein mehrfaches äh... anbringen.
Habt Ihr denn nun eine Persönlichkeitswahl. Das heißt eine Vorschlagsliste mit mehreren Kandidaten drauf, oder mehrere Listen mit je einer Person? Aus Deinen Ausführungen geht das nicht klar hervor. Wobei im vereinfachten Wahlverfahren nur Persönlichkeitswahl geht - also eine Liste mit allen Kandidaten.
Und nein - Du darfst nur die gesamte Liste, bei Persönlichkeitswahl, unterstützen. Wenn Ihr doch Listenwahl wie oben beschrieben habt, darfst Du nur eine Liste unterstützen.
Wenn immer noch nicht klar, dann erläutere das Prozedere mal genauer.
09.03.2010 um 14:59 Uhr
Bei 24 Arbeitnehmern habt ihr Persönlichkeitswahl. Also alle Kandidaten auf eine Liste und diese Liste wird dann mit Unterschriften gestützt.
09.03.2010 um 15:11 Uhr
achso...eine Liste mit allen Kandidaten? Da der BR aus 3 Personen besteht und "nur" 24 AN vorhanden sind, haben wir bisher (im Rahmen des vereinfachten Wahlverfahren) für jeden Kandidaten einen eigenen Wahlvorschlag (mit den benötigten Unterschriften) gefordert. Ist das so nicht zulässig? Verstehe ich das richtig, dass wir alle Kandidaten auf eine Liste packen, Stützunterschriften sammenln (wie viele denn? 3?) und bei der Wahl dann die Personen auf dieser Liste einzeln gewählt werden können?
ich hoffe, die Verwirrung legt sich noch...
09.03.2010 um 15:14 Uhr
@Tanzbär Mein lieber Bär! Natürlich kann es Listen bei einem vereinfachten Wahlverfahren geben...
09.03.2010 um 15:22 Uhr
@kölner
aber doch nicht bei vereinfachtem, einstufigem Verfahren. Hier ist immer Personenwahl angesagt.
Also eine Liste mit den Namen der Kandidaten. Diese Liste benötigt dann komplett 3 Stützunterschriften. Egal wieviele Kandidaten auf der Liste sind - der Wähler hat in dem Fall maximal 3 Stimmen, kann aber pro Kandidat nur eine Stimme abgeben.
09.03.2010 um 15:30 Uhr
@wiewo
ok...jetzt wirds klar...vielen Dank soweit
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