Erstellt am 15.03.2021 um 14:01 Uhr von Kjarrigan
Gehören denn Haupt und Nebenstelle überhaupt zu einem Unternehmen?
Ist der AG der gleiche?
Gelten TV?
Sind die Stellen überhaupt vergleichbar? Genau oder nur so ähnlich?
verschiedene Bundesländer?
Wie begründet der AG das?
Grundlage 1: Mindestlohngesetz - danach wird es schon differenzierter.
Erstellt am 15.03.2021 um 14:12 Uhr von Kratzbürste
Bei Eingruppierung denkt man ja gleich an einen Tarifvertrag. Und bei Tarifvertrag denkt man gleich an Gewerkschaft. An die, die den Tarif abgeschlossen hat, würde ich mich wenden.