gleiche Arbeit unterschiedliche Gruppierung
In der Hauptgeschäftsstelle sind AN in gleicher Position erheblich höher eingestuft als in den Nebengeschäftsstellen. Allerdings ist in den Nebengeschäftsstellen ein höheres Arbeitsaufkommen abzuleisten. Das Aufbegehren ist nun einer Angleichung nachzukommen.
Nach welchen Grundlagen kann das an wen beantragt werden?
Community-Antworten (2)
15.03.2021 um 15:01 Uhr
Gehören denn Haupt und Nebenstelle überhaupt zu einem Unternehmen? Ist der AG der gleiche? Gelten TV? Sind die Stellen überhaupt vergleichbar? Genau oder nur so ähnlich? verschiedene Bundesländer? Wie begründet der AG das?
Grundlage 1: Mindestlohngesetz - danach wird es schon differenzierter.
15.03.2021 um 15:12 Uhr
Bei Eingruppierung denkt man ja gleich an einen Tarifvertrag. Und bei Tarifvertrag denkt man gleich an Gewerkschaft. An die, die den Tarif abgeschlossen hat, würde ich mich wenden.
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