In der Hauptgeschäftsstelle sind AN in gleicher Position erheblich höher eingestuft als in den Nebengeschäftsstellen. Allerdings ist in den Nebengeschäftsstellen ein höheres Arbeitsaufkommen abzuleisten. Das Aufbegehren ist nun einer Angleichung nachzukommen.

Nach welchen Grundlagen kann das an wen beantragt werden?