Guten Abend zusammen!

Ein Kollege hat mir (Mitglied des Wahlvorstands) heute gefragt, ob die Wahlunterlagen bei der Übergabe an den neune Betriebsrat zu versiegeln sind, also nur bei Anfechtung geöffnet werden dürfen.
Ansich war das nicht vorgesehen.
Allerdings meint er, dass ja ansich dem Betriebsrat nicht bekannt werden muß, wer z.B. welche Liste unterstützt hat.

In den einschlägigen Gesetzen steht dazu nichts (oder ich bin blind ;)

Wie ist denn die gängige Praxis?

lg Knuffelpuffel :o)