Darf der AG bestimmen das der Verantwortliche Schichtleiter Abends das Betriebsgelände verschließen muss?
(Situation: weiblicher Schichtleiter, 23:00Uhr muss alle Gebäude verschließen und das Haupttor, der Schichtleiter ist zu diesem Zeitpunkt allein in der Firma und trägt die Verantwortung das alle Gebäude und der Hof verschlossen sind)
Ist das prinzipiell rechtens oder muss der AG anderweitig dafür Sorge tragen?

Gibt es einen § zum Thema?