Erstellt am 21.02.2006 um 13:02 Uhr von Frank B.
Das kommt darauf an, ob der WV Briefwahl für Betriebsteile beschlossen hat. Ansonsten erhältst du die Wahlunterlagen am Wahltag im Wahlbüro oder kannst sie ja beim WV anfordern.
Mit den Kandidaten ist das sowieso immer so´ne Sache, wenn man in Zweigstellen tätig ist.
Erstellt am 21.02.2006 um 14:12 Uhr von Fayence
Hallo schraubaer,
die Wahlunterlagen (Wählerliste, Wahlausschreiben, Bekanntgabe der Vorschlagslisten) müssen allen Wahlberechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Teilt sich ein Betrieb auf mehrere Betriebsteile auf, muss die Möglichkeit der Einsicht-/Kennnisnahme auch dort gewährleistet sein.
Es besteht hingegen keine Verpflichtung der Kandidaten, sich persönlich vorstellen zu müssen.
In diesem Urteil wird auf die Problematik eingegangen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004-5&nr=9901&linked=bes&Frame=2