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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlunterlagen - müssen die alle bekommen?

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schraubaer
Nov 2016 bearbeitet

hallo kann mir bitte jemand verraten , ob alle betriebsangehörigen wahlunterlagen bekommen müssen ? wir haben bei uns am 22.02.06 betriebsratswahl ( zwei listen ) und es haben nicht alle wahlunterlagen bekommen , geschweige jemanden der sich aufstellen ließ zu gesicht bekommen ? ist das in ordnung ? ich bin auch erst seit 4 wochen im unternehmen tätig , kenne kaum jemand der in anderen zweigstellen arbeit . schönen dank schraubaer

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

21.02.2006 um 14:02 Uhr

Das kommt darauf an, ob der WV Briefwahl für Betriebsteile beschlossen hat. Ansonsten erhältst du die Wahlunterlagen am Wahltag im Wahlbüro oder kannst sie ja beim WV anfordern. Mit den Kandidaten ist das sowieso immer so´ne Sache, wenn man in Zweigstellen tätig ist.

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Fayence

21.02.2006 um 15:12 Uhr

Hallo schraubaer, die Wahlunterlagen (Wählerliste, Wahlausschreiben, Bekanntgabe der Vorschlagslisten) müssen allen Wahlberechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Teilt sich ein Betrieb auf mehrere Betriebsteile auf, muss die Möglichkeit der Einsicht-/Kennnisnahme auch dort gewährleistet sein. Es besteht hingegen keine Verpflichtung der Kandidaten, sich persönlich vorstellen zu müssen.

In diesem Urteil wird auf die Problematik eingegangen:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004-5&nr=9901&linked=bes&Frame=2

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