Wahlunterlagen - müssen die alle bekommen?
hallo kann mir bitte jemand verraten , ob alle betriebsangehörigen wahlunterlagen bekommen müssen ? wir haben bei uns am 22.02.06 betriebsratswahl ( zwei listen ) und es haben nicht alle wahlunterlagen bekommen , geschweige jemanden der sich aufstellen ließ zu gesicht bekommen ? ist das in ordnung ? ich bin auch erst seit 4 wochen im unternehmen tätig , kenne kaum jemand der in anderen zweigstellen arbeit . schönen dank schraubaer
Community-Antworten (2)
21.02.2006 um 14:02 Uhr
Das kommt darauf an, ob der WV Briefwahl für Betriebsteile beschlossen hat. Ansonsten erhältst du die Wahlunterlagen am Wahltag im Wahlbüro oder kannst sie ja beim WV anfordern. Mit den Kandidaten ist das sowieso immer so´ne Sache, wenn man in Zweigstellen tätig ist.
21.02.2006 um 15:12 Uhr
Hallo schraubaer, die Wahlunterlagen (Wählerliste, Wahlausschreiben, Bekanntgabe der Vorschlagslisten) müssen allen Wahlberechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Teilt sich ein Betrieb auf mehrere Betriebsteile auf, muss die Möglichkeit der Einsicht-/Kennnisnahme auch dort gewährleistet sein. Es besteht hingegen keine Verpflichtung der Kandidaten, sich persönlich vorstellen zu müssen.
In diesem Urteil wird auf die Problematik eingegangen:
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