Erstellt am 10.05.2006 um 07:51 Uhr von Pit
Von Unterlagen des BR dürfen keine Fotokopien angefertigt werden. Nur auf gerichtliche Anforderung dürfen Fotokopien angefertigt und dem Gericht ( nicht einem RA )ausgehaendigt werden.Leider weiss ich nicht genau wo das steht. Aber hierzu gibt es Gerichtsurteile ( AG,LAG ,BAG ).War selbst mit einem solchen Fall ( Kopie der Geschaeftsordnung ) angeklagt ( als BRV) bei LAG München.