W.A.F. LogoSeminare

Zeit für Wählerliste - Wieviel Zeit muss ich dem Arbeitgeber geben?

S
Selanne
Nov 2016 bearbeitet

Wieviel Zeit muss ich dem Arbeitgeber für die erstellung der Wählerliste geben ??

1.16607

Community-Antworten (7)

K
Kölner

08.03.2010 um 21:57 Uhr

@Selanne 3 Tage...?

D
DonJohnson

08.03.2010 um 22:03 Uhr

@Kölner Du mit ner Antwort mit nem Fragezeichen? Hmmm, wie ich gesesen habe bist du ja ein Zwilling von nicoline ;-) Na mal im ernst, warum sagste das nciht? wer ist der "böse" Zwilling - vermutlich du, gell? ;-))))

K
Kölner

08.03.2010 um 22:06 Uhr

@DonJohnson Naja, böse kann ich ja eigentlich nie sein. ;-))

Aber mal im Ernst: Die drei Tage waren eher so eine gefühlte Aussage ohne sittlichen Nährwert. Ich würde mich aber auch nicht als WV ewig und lange mit dem AG herumstreiten oder warten wollen.

N
nicoline

08.03.2010 um 22:10 Uhr

DJ, bitte bei der sachlichen Wahrheit bleiben, es war von der "SCHWESTER VON KÖLNER" die Rede, nicht von einem Zwilling, ist schon ein Unterschied ;-)))

N
nicoline

08.03.2010 um 22:21 Uhr

Fällt mir gerade ein, um mal mit peanuts Detailgenauigkeit nachzuhaken, der AG liefert die Informationen für die ERSTELLUNG der Wählerliste durch den WV! ;-))

P
Peanuts

13.03.2010 um 07:46 Uhr

"der AG liefert die Informationen für die Erstellung der Wählerliste DURCH den WV!"

Ähm ...

"Wieviel Zeit muss ich dem Arbeitgeber für die erstellung der Wählerliste geben ?? "

1 Woche sollte ausreichend sein. Kommt der AG dann trotz Anmahnung seiner Verpflichtung nicht nach, können die erforderlichen Angaben beim Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung eingefordert werden.

N
nicoline

13.03.2010 um 09:21 Uhr

peanuts, können die erforderlichen Angaben beim Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung eingefordert werden. und wie lange dauert ein solches Verfahren mit allem Drum und Dran?

Der Fragesteller hat die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt. Nur noch Antwort in der eigenen möglich!

Ihre Antwort