Erstellt am 08.03.2010 um 20:57 Uhr von Kölner
Erstellt am 08.03.2010 um 21:03 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Du mit ner Antwort mit nem Fragezeichen? Hmmm, wie ich gesesen habe bist du ja ein Zwilling von nicoline ;-) Na mal im ernst, warum sagste das nciht? wer ist der "böse" Zwilling - vermutlich du, gell? ;-))))
Erstellt am 08.03.2010 um 21:06 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Naja, böse kann ich ja eigentlich nie sein. ;-))
Aber mal im Ernst: Die drei Tage waren eher so eine gefühlte Aussage ohne sittlichen Nährwert. Ich würde mich aber auch nicht als WV ewig und lange mit dem AG herumstreiten oder warten wollen.
Erstellt am 08.03.2010 um 21:10 Uhr von nicoline
DJ,
bitte bei der sachlichen Wahrheit bleiben, es war von der "SCHWESTER VON KÖLNER" die Rede, nicht von einem Zwilling, ist schon ein Unterschied ;-)))
Erstellt am 08.03.2010 um 21:21 Uhr von nicoline
Fällt mir gerade ein, um mal mit peanuts Detailgenauigkeit nachzuhaken, der AG liefert die Informationen für die ERSTELLUNG der Wählerliste durch den WV! ;-))
Erstellt am 13.03.2010 um 06:46 Uhr von peanuts
"der AG liefert die Informationen für die Erstellung der Wählerliste DURCH den WV!"
Ähm ...
"Wieviel Zeit muss ich dem Arbeitgeber für die erstellung der Wählerliste geben ?? "
1 Woche sollte ausreichend sein.
Kommt der AG dann trotz Anmahnung seiner Verpflichtung nicht nach, können die erforderlichen Angaben beim Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung eingefordert werden.
Erstellt am 13.03.2010 um 08:21 Uhr von nicoline
peanuts,
*können die erforderlichen Angaben beim Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung eingefordert werden.*
und wie lange dauert ein solches Verfahren mit allem Drum und Dran?
Der Fragesteller hat die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt. Nur noch Antwort in der eigenen möglich!