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Betriebsgeheimnisse - sehr grobe Bilanz?

S
Scalar73
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben keinen Wirtschaftausschuss, aber auf Drängen ds BR nach wirtschaftlichen Daten hat die GF eine sehr grobe Bilanz dem BR offengelegt, die aus mehreren Punkten, z.b. Lohnkosten/Personalkosten, Materialkosten,Bürokosten u.a. woraus sich aber nichts Genaueres als halt die Überpunkte ableiten lassen. Nun möchten wir diese Daten in unserer BV den MA darlegen. Die GF bezeichnet aber diese groben Daten als Betriebsgeheimnisse Geschäftsgeheimnisse. Können wir diese Daten darlegen oder lieber nicht?

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Community-Antworten (5)

K
Kugelrund

08.03.2010 um 20:31 Uhr

Wahrheit ist Wahrheit . Der Betriebsrat darf die Wahrheiten aussprechen und schreiben .

K
kepdbr

08.03.2010 um 20:33 Uhr

Hallo Scalar`73,

ich wäre selbst mit diesen "groben" Daten sehr, sehr vorsichtig. Denn geübte können aus diesen Daten sicher selbst einiges heraus rechnen. Also lieber nicht darlegen.

Desweiteren ist es doch die Aufgabe der GF mind. 1x jährlich über die wirtschaftliche Situation zu sprechen, also gebt ihm das Thema vor und er solls machen.

P
peters

08.03.2010 um 20:35 Uhr

Habt Ihr schonmal den §43 BetrVG gesehen?

"(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden."

Der Arbeitgeber selbst muss Informationen geben und sich dabei auch den Fragen der Mitarbeiter stellen. Vielleicht reicht das ja, um euer Ziel zu erreichen. Ladet ihn zur nächsten Betriebsversammlung ein, weist ihn auf den Wortlaut des §43 hin und fragt ihn, wie viel Redezeit er benötigt.

Falls das nicht ausreicht, gibt es im Internet Aussagen, was tatsächlich als Betriebsgeheimnis zu betrachten ist. Da sind nämlich die Grenzen enger als viele Arbeitgeber denken.

K
Kölner

08.03.2010 um 20:43 Uhr

@Scalar73 Neben der Tatsache, dass eine Bilanz nicht geheim ist (im Zweifel könnte man sie auch im Inet nachlesen; z.B. im ebundesanzeiger!), würde ich die ANschaft nicht mit Zahlen stressen, die keiner versteht. Fakten und Aussagen würde ich tätigen - nicht mehr nicht weniger!

M
Magoom

08.03.2010 um 23:09 Uhr

Guten Abend,

ich schließe mich "Kugelrund" an. Wahrheit ist Wahrheit. Zugegeben scheinen die Zahlen etwas grob zu sein aber mal ehrlich: Wer sieht da schon hundertprozentig durch? Und was würde denn passieren wenn sie Euch als BR belogen hätten? Ich würde die Fakten verwenden!

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