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Bilanzen überprüfen lassen - von einem unabhängigen Gutachter?

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Heidi5376
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, gibt es eine Möglichkeit eine Bilanz und den Geldfluß von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen. Wir sind ein Tocherunternehmen, dem unserer Meinung nach unverhältnismäßig viel Kosten aufgelastet werden, nur um die Bilanz der Mutterfirma zu schönen. Unsere Bilanz ist entsprechend schlecht und den AG nimmt das zum Anlass MA zu entlassen und das Weihnachtsgeld zu streichen ! Vielen Dank für eine Rückinfo bezüglich unserer Möglichkeiten. Gruß Heidi

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Community-Antworten (4)

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Kölner

29.10.2007 um 19:28 Uhr

@Heidi5376 Die Bilanz sagt nur bedingt etwas über den Geldfluss aus und ist m.E. völlig uninteressant in dem Sinne Deiner 'Beweisführung'. Interessanter ist für einen WA (?) dann eher schon das interne Rechnungswesen, die GuV und die (wenn vorhanden) monatliche DB (Deckungsbeitragsrechnung).

In jedem Fall aber gilt: Wenn der Betrieb ein gewisse Gewinn-Marge nicht erzielt, sind das durchaus schlechte Karten für die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Warum das so ist, hat zudem wenig mit dem sittlichen 'Nährwert' einer Beweisführung zum Geldfluss zu tun; wenn nicht gerade Gesetzesverstöße gegen z.B. das Handelsgesetzbuch vorliegen.

D
DonJohnson

29.10.2007 um 19:39 Uhr

@heidi Kölner hat schon Recht, Die Bilanz hilft euch nicht wirklich weiter. Wenn ihr ein tochterunternehmen seid, habt ihr doch sicher ein GBR, der oder eure Gewerkschaft, könnten die veröffentlichen Bilanzen des Unternehmens überprüfen, ist nur ein klacks und dauert nciht mal ne Woche. Was ihr versuchen könntet, wäre, dem AG mitzuteilen, dass ihr (wenn ihr keinen WA habt - und wenn auch dann erst recht) einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer engagiert. den muß der AG bezahlen, aber wenn euer AG gut ist, wird der auch nciht alles finden. Welche Kosten werden euch denn aufgelastet? Euer Problem ist aber so groß, das ich an eurer Stelle wirklich die Gewerkschaft hinzuziehen würde. Immerin ist ja nicht auszuschließen, dass euer AG den Bereich des Unternehmens abstoßen will. Darum ist Vorsicht geboten, meiner Meinung nach!!!

K
Kölner

29.10.2007 um 19:41 Uhr

@Don Johnson Hau mich, aber... ...wenn es sich um ein Tochterunternehmen handelt, dann wäre eher ein KBR zu gründen. Der ist optional und nicht verpflichtend!

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DonJohnson

29.10.2007 um 19:50 Uhr

Hey Kölner, genau das ist die Frage - ist es ein Konzern oder eine Unternehmensgruppe. Bei einer Unternehmensgruppe, also einem Unternehmen ist ein GBR zu bilden. Bei einem Konzern selbstverständlich der KBR, aber diese Infos haben wir leider nciht - spielt aber eigentlich nur eine sekundäre Rolle, oder?

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