Schulung Arbeitszeitrecht
Wir verhandeln eine BV Arbeitszeit, haben auch anwaltliche Unterstützung hinzugezogen. Nun wollen wir mit 2 BV-Mitgliedern auf eine Schulung "Arbeitszeitrecht". Unser AG ist nicht bereit, diese für 2 Mitglieder zu zahlen, mit der Begründung, wir hätten ja schon die Kostenübernahmezusage für den Anwalt - zudem gäbe es günstigere Online-Seminare oder gar 1-Tages-Seminare. Kann der AG vor diesem Hintergrund die Kostenübernahme verweigern? Und kann er prinzipiell dem BR Alternativseminare gewissermaßen aufdrücken? Sind wir hier nicht frei in der Entscheidung (es bewegt sich alles im normalen Rahmen...).
Community-Antworten (8)
11.03.2021 um 13:22 Uhr
ihr habt doch einen Anwalt (Ich hoffe mal für Arbeitsrecht) wenn ihr doch schon eine Kostenübernahme habt, dann lasst euch eure speziellen Fragen zum ArbZrecht doch "kostenpflichtig" von diesem erklären Dauert dann halt evtl. länger und wird deutlich teurer!
Aufdrücken kann der AG euch kein bestimmtes Seminar - aber ihr müsst halt begründen, warum das Seminar für Euch oder für 2 BRM notwendig ist. Aber auch da kann euch eurer Anwalt bei der Begründung bestimmt weiterhelfen.
11.03.2021 um 13:30 Uhr
Jeder der in letzter Zeit ein online Seminar mitgemacht weiß, dass es zu einem präsenz Seminar große Unterschiede gibt. Und logischer Weise wird an einem Tag wesentlich weniger Stoff vermittelt als in 3 oder 5 Tagen. Und wenn ihr ein Seminar besuchen wollt, habt Ihr doch auch ein Themenplan für dieses Seminar. Das dürften doch ganz andere Themen sein, als eure BV. Aber ich würde auch diesen Anwalt bitten, euch zu beraten und zu unterstützen.
11.03.2021 um 13:31 Uhr
Die Argumentation des AG kann ich nachvollziehen. Wenn die BV fertig ist sollte doch für die nächste Zeit alles geklärt sein, zumindest bis zur nächsten Wahl.
11.03.2021 um 13:50 Uhr
Catweazel so ein Quark jedes BRM sollte sich im Arbeitszeitrecht auskennen und geschult sein! Oder meinst Du wenn es eine BV gibt ist der BR draußen vor? Wie schon gesagt setzt es durch ihr braucht Euch nicht auf irgendwelche Online Seminare beschränken! ich halte die eh für Unsinn!
11.03.2021 um 15:29 Uhr
Ihr habt die Möglichkeit, euch vom Anwalt zum Thema schulen zu lassen... Hat auch den Vorteil, dass die Schulung dann genau auf eure Bedürfnisse zugeschnitten sein kann.
11.03.2021 um 15:49 Uhr
man braucht sich nicht auf den externen Sachverstand verweisen lassen. Zur Einigungsstelle gibt es hier eine schöne Entscheidung BAG 7 ABR 64/12 Rn. 25. Bei der Einigungsstelle gibt es aber die Besonderheit, dass eine Schulung durch den Rechtsanwalt den man in der Einigungsstelle hat, nicht zu einer Kostentragungspflicht des AGs führt. Aber für normale Verhandlungen ist das sicher anders
12.03.2021 um 13:04 Uhr
Der BR beschließt wen er wann auf ein Seminar schickt was seiner Arbeit dient. Der AG hat das zu akzeptieren. Mein AG hat das auch versucht und ist krachend vor Gericht gescheitetert . Seitdem Versucht er es erst gar nicht. Stichwort: Behinderung der BR-Arbeit... sehr teuer kann das werden.
12.03.2021 um 15:38 Uhr
" Mein AG hat das auch versucht und ist krachend vor Gericht gescheitetert ."
Ich kenne genügend BRs, bei denen der AG damit durchgekommen ist, da es Spezialseminare waren aber bei Arbeitszeit bin ich, bis auf seinen letzten Satz (ich finde es gibt durchaus online-Angebote die es wert sind gemacht zu werden), ganz bei moreno.
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