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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfristen nach BAT - gibt es Tarifverträge, die die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer schlechter regeln als § 622 BGB?

V
Volume
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, gibt es Tarifverträge, die die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer schlechter regeln als § 622 BGB? Kann das sein, das eine Erzieherin in einem evangelischen Kiga 6 Monate Kündigungsfrist beachten muss, wenn sie gehen will?

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

08.03.2010 um 08:30 Uhr

Volume, wenn die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt, ja.

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Pappnase

08.03.2010 um 09:23 Uhr

Es ist doch geregelt, nach welchem Tarifvertrag die Kollegin eingestellt wurde. Schaut doch einfach in dem Tarifvetrrag nach. Wenn kein Tarifvertrag gilt, gilt das BGB. Für Kiga's im öffendlichen Dienst, bzw. auch die an den TVöD angelehnten Einrichtungen, ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Kollegin!

V
Volume

08.03.2010 um 10:00 Uhr

@pappnase. Es gilt der TV - BAT-KF ! Da sind auch Kündigungsfristen drinne. Steht aber nicht dabei, ob die für Arbeitgerer oder Arbeitnehmer oder beide gelten. Vermute mal für beide, aber ist halt nur ne Vermutung.

P
Pappnase

08.03.2010 um 10:21 Uhr

Ein Vertrag gilt immer für beide Seiten; es sei denn, es ist im Vetrrag geregelt, dass es nur für eine gilt.

K
Kölner

08.03.2010 um 10:42 Uhr

@Volume ...und die verlängerte Kündigungsfrist hat ja auch etwas gutes!

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