Kündigungsfristen nach BAT - gibt es Tarifverträge, die die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer schlechter regeln als § 622 BGB?
Guten Morgen, gibt es Tarifverträge, die die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer schlechter regeln als § 622 BGB? Kann das sein, das eine Erzieherin in einem evangelischen Kiga 6 Monate Kündigungsfrist beachten muss, wenn sie gehen will?
Community-Antworten (5)
08.03.2010 um 08:30 Uhr
Volume, wenn die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt, ja.
08.03.2010 um 09:23 Uhr
Es ist doch geregelt, nach welchem Tarifvertrag die Kollegin eingestellt wurde. Schaut doch einfach in dem Tarifvetrrag nach. Wenn kein Tarifvertrag gilt, gilt das BGB. Für Kiga's im öffendlichen Dienst, bzw. auch die an den TVöD angelehnten Einrichtungen, ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Kollegin!
08.03.2010 um 10:00 Uhr
@pappnase. Es gilt der TV - BAT-KF ! Da sind auch Kündigungsfristen drinne. Steht aber nicht dabei, ob die für Arbeitgerer oder Arbeitnehmer oder beide gelten. Vermute mal für beide, aber ist halt nur ne Vermutung.
08.03.2010 um 10:21 Uhr
Ein Vertrag gilt immer für beide Seiten; es sei denn, es ist im Vetrrag geregelt, dass es nur für eine gilt.
08.03.2010 um 10:42 Uhr
@Volume ...und die verlängerte Kündigungsfrist hat ja auch etwas gutes!
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