Erstellt am 07.03.2010 um 22:30 Uhr von zuckerstefan
Ein Betriebsleiter kann durchaus Wahlberechtigt sein. Wenn er kein Geschäftsführer ist aber trotz allem als technich.Angestellter mit AT (außer Tarif) beschäftigt ist.
Erstellt am 07.03.2010 um 23:30 Uhr von nicoline
Paddy,
*Liege ich da richtig ? *
Wahrscheinlich nicht!
*ist aber für mich als "Leitender Angestellter" von der Wahl auszuschließen.....*
für die Wahlberechtigung ist nur die Definition des BetrVg "Leitender Angestellter" wichtig, welche Du hier nachlesen kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
Erstellt am 08.03.2010 um 09:17 Uhr von ridgeback
Paddy,
schau mal Däubler § 5 BetrVG u.a. Rz 217 ff.