Freistellung von Arbeitnehmern zur öffentlichen Auszähglung?
Die Auszählung der BR-Wahl ist öffentlich. Muss der Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen, wenn der Auszählungsort nicht gleich Arbeitsort ist?
Community-Antworten (2)
07.03.2010 um 19:13 Uhr
@Hizzy Für die Wahlbewerber, die an der öff. Stimmauszählung während ihrer AZ teilnehmen ist und bleibt es AZ. Für die anderen wohl nicht - wenngleich sie dazu freigestellt werden müssen.
08.03.2010 um 06:55 Uhr
"Für die Wahlbewerber, die an der öff. Stimmauszählung während ihrer AZ teilnehmen ist und bleibt es AZ. "
Hat sich die Rechtsprechung geändert?
Der AG muss während der Arbeitszeit lediglich für die Ausübung des Wahlrechts bezahlt freistellen. Die Teilnahme an der öffentlichen Stimmauszählung gehört nicht dazu, auch nicht für KandidatInnen.
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