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Aushänge in öffentlichen Bereichen

M
Maikell
Dez 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage: Welche BR-Informationen dürfen in öffentlichen Bereichen des Firmengeländes ausgehängt werden? Wir haben im 1. Stock zwei BR-Tafeln in nicht-öffentlichen Bereichen, zu denen nur Mitarbeiter Zugang haben. Im EG arbeiten die meisten Mitarbeiter. Allerdings gibt es im EG auch öffentlichen Zugang durch Lieferanten und Publikumsverkehr. Ich bin neu bestellter Wahlvorstandsvorsitzender und möchte auch im EG Mitarbeiter nah Informationen aushängen. Nun wurde mir von BR-Seite gesagt, ich dürfte im EG aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einmal ein Plakat aufhängen mit Datum, Zeit und Ort der BR-Wahl, wenn dies andere Personen lesen können. Ich würde aber gerne das Wahlausschreiben zur BR-Wahl auch im EG aushängen. Selbstverständlich nicht das Wählerverzeichnis. Danke schon mal für Euer Engagement Michael

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

04.12.2025 um 10:43 Uhr

Welche Sozialräume nutzen die MA im EG? Das wäre doch ein guter Ort.

OH
Olav HB

04.12.2025 um 10:58 Uhr

Gegen einen Aushang des Wahlausschreibens sehe ich kein Problem im Sinne von Datenschutz, auch dann nicht, wenn der Name vom WVV erkennbar ist, denn der hängt das ja selbst auf. Wir haben Beschäftigten an mehr als 80 Einsatzorte die in der Regel nur zum Vertragsunterschrift in unsere Verwaltung erscheinen. Würden wir nur da das Wahlausschreiben aushängen, wäre das (vorsichtig gesagt) m.E. sehr problematisch. Deswegen geht das Wahlauschreiben an alle Einsatzorte und wird dort an eine Stelle ausgehängt, wo es für unsere Beschäftigten lesbar ist. Wer das Wählerverzeichnis einsehen will, kann entweder zu uns ins Büro in der Verwaltung kommen, oder eine Person vom WV kommt mit dem Verzeichnis zum Einsatzort.

Beschäftigten die krank sind (oder Elternzeit z.B.) bekommen alle Information vom WV per Post zugestellt und können, bei Bedarf, wie alle anderen das Wählerverzeichnis in der Verwaltung einsehen.

D
DummerHund

04.12.2025 um 11:37 Uhr

Dennoch würde ich den AG vorab darüber informieren oder mit ihm absprechen.

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