Erstellt am 07.03.2010 um 14:27 Uhr von ridgeback
Carmen,
dann mach ne neue Liste auf.
Erstellt am 07.03.2010 um 14:41 Uhr von Carmen
Hallo ridgeback,
wie ich schrieb, nun ist es zu spät für eine neue Liste, aber man muß doch wohl irgenwas noch machen können.?
Danke
Erstellt am 07.03.2010 um 14:45 Uhr von delagundula
Carmen,
...ihr habt einen gesonderten Zettel als Stützer unterschrieben?
1.Die Liste muss mit der Stützerliste eine Einheit bilden...
2. Ihr habt für eine Liste gestützt die Euch bekannt war...diese wurde geändert ...
imho ist die Liste nicht das wert auf was sie geschrieben wurde.
Erstellt am 07.03.2010 um 14:50 Uhr von Carmen
Hallo delagundula,
die Unterschrfit ist die Unterschrift zur Aufnahme in die Liste, nicht die Stützunterschrfit.
Danke.
Erstellt am 07.03.2010 um 15:07 Uhr von delagundula
Na denn Carmen,
Ein Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben.Eine ohne Einverständnis der Unterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags
MACHT DIESEN UNGÜLTIG
Erstellt am 07.03.2010 um 15:14 Uhr von Carmen
Hallo delagundula,
vielen Dank, ich denke ich werde am Montag entsprechend beim Wahlvorstand so geltend machen.
Und noch eine Frage an Alle:
Ich würde gerne noch rechtliche Schritte gegen den Vorsitzenden unternehmen, ob so was möglich ist? Würde mich das echt was kosten lassen.
Danke . LG Carmen
Erstellt am 07.03.2010 um 15:43 Uhr von delagundula
hmmm...ich lehn mich mal ein wenig aus dem Fenster;-),
du solltest Dir genau überlegen dieses dem WV mitzuteilen.
Warum.Meiner Meinung nach hat er nur die Möglichkeit den Wahlvorschlag als ungültig zu erklären.(Du stehst auf diesem Wahlvorschlag)Sollte es mehr Wahlvorschläge geben...Pech gehabt.
Solltest Du jedoch dein bestreben dahingehend ausrichten wieder in den BR gewählt zu werden, solltest du dir zwei Mitstreiter suchen und das Verfahren nach §19 betreiben.
Nach erfolreicher Durchführung steht einem neuerlichen Wahlvorschlag nichts im Wege.
Was das Ansehen des "Verursachenden BR" anbetrifft...dürfte klar sein...
Nur meine bescheidene Meinung.
Erstellt am 07.03.2010 um 16:04 Uhr von erwin
delagundula
nichts durcheinander bringen
Die Zustimmung zur Aufnahme auf eine Liste als Wahlbewerber bedarf "NUR" der schriftl. Zustimmung. Dieses muss NICHT auf dem Wahlverschlag erfolgen, notfalls auch gesondert direkt beim WV
>>> Ein Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben.Eine ohne Einverständnis der Unterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags
Wenn Du hier Stützunterschriften anspricht wäre es ok. Aber es ging ja um die Zustimmung zur Kandidatur. Wenn sie also die Zustimmung auf gesondertem Blatt gegeben haben, was ok ist und der BRV/ Listenführer dann aber die Liste in anderer Folge erstellt hat und mit dieser die Stützunterschriften gesammelt hat, wieder OK und Pech für die "Gläubigen".
Hilft nur sofern noch Zeit ist eigene Liste aufstellen und Stützunterschriften sammeln und dann gegenüber dem WV erklären, dass nur die Kandidatur auf dieser 2. / eigene Liste Bestand haben soll. Dann streicht der WV sie auf der 1./ andren Liste, wieder alles OK
Vor allem aber keine Gründe für § 19.
Hinweis, merke, man gibt halt nur Zustimmungserklärungen ab, wenn man die wirkliche Liste auch kennt und nicht nur glaubt sie zu kennen.
Weiter ein geschickter Zug vom BRV. Er kennt sich halt offensichtlich aus und wies wie man es machen kann, seine Interessen zu vertreten.
Erstellt am 07.03.2010 um 16:12 Uhr von erwin
delagundula
Carmen
ach ja, man kann versuchen von den gleichen Koll die Stützunterschriften zu erhalten wie der BRV, dann wenn man sich sicher ist, dass die Koll. zu einem halten die 2. Liste sehr kurz vor Schluss abgaben, dann muss der WV die Stützer fragen auf wlecher Liste die Stützunterschrift bleiben soll. Ziehen diese dann die auf der Liste des BRV alle zurück, hat er vielleicht nicht mehr genügend und nachsammeln ist ja nichts wenn die Zeit um ist. Folge die Liste des BRV hat zu wenige Stützunterschriften und ist ggf. raus aus dem Spiel.
Auch dieses wäre kein Grund für § 19 sondern "nur" harter/ geschickter Wahlkampf/ -taktik
Erstellt am 07.03.2010 um 16:21 Uhr von ridgeback
Carmen,
" wie ich schrieb, nun ist es zu spät für eine neue Liste"
Ist die Frist zur Abgabe von Vorschlagslisten abgelaufen??
"wir hatten Ihm in der letzten Periode fast abgewählt, weil er die Beschlüssse nicht umsetzte und **die BR Mitglieder belügte.*"
Und dann vertraut ihr ihm dennoch!?
Carmen, willst Du mich heiraten?
Erstellt am 07.03.2010 um 17:52 Uhr von Carmen
Hallo Leute,
vielen Dank für die vielen Anrworten.
Die Abgabefrist ist abgelaufen, die versprochenen Listenplätze wurden unter Zeugen zugesagt. Ich denke ich werden den Weg über den Wahlvorstand gehen und gegebenenfalls einen Rechtsbeistand am Montag konsultieren.
Ich sehe es einfach so, dass der Vollarsch mich um meine Rechte gebracht hat.
Vielen Dank Carmen
Erstellt am 08.03.2010 um 08:03 Uhr von delagundula
bin mal gespannt ob es ein feedback von dir gibt...
grüße dela