WV-Stizung und Beschluss
Liebe BR-Freunde :)
In Sachen WV habe ich eine Frage. Ist es möglich einen Beschluss am gleichen Tag zu fassen der vorab nicht auf der Tagesordnung stand, wenn die ordentlichen WV-Mitglieder nicht vollständig sind (also ein Nachrücker anwesend ist)? Bei BR - Sitzungen ist es nicht möglich. Hat der WV also etwas mehr Handlungsspielraum? Leider habe ich keinen §en gefunden in dem das für den WV klar geregelt ist.
Danke vorab
Gruß Herman
Community-Antworten (4)
06.03.2010 um 21:50 Uhr
Ja warum sollte das nicht möglich sein? Ja es ist möglich!
07.03.2010 um 13:05 Uhr
Herman, warum wähle ich Ersatzleute oder Nachrücker, damit wenn jemand ausfällt,der WV oder der BR handlungsfähig ist. Sonst würde ich die ja nicht brauchen. Hast du das kapiert??? Putzer
07.03.2010 um 13:34 Uhr
"warum wähle ich Ersatzleute oder Nachrücker, damit wenn jemand ausfällt,der WV oder der BR handlungsfähig ist. Sonst würde ich die ja nicht brauchen. Hast du das kapiert???"
Eher hast Du den Hintergrund der Fragestellung nicht kapiert.
"Ist es möglich einen Beschluss am gleichen Tag zu fassen der vorab nicht auf der Tagesordnung stand, wenn die ordentlichen WV-Mitglieder nicht vollständig sind (also ein Nachrücker anwesend ist)?"
Halte ich im Gegensatz zu BR-Sitzungen für möglich, da ein WV ggf. unverzüglich handeln können muss > z.B. wenn kurz vor der Sitzung ein Wahlvorschlag eingereicht wird.
07.03.2010 um 13:42 Uhr
peanuts, du bist nicht nur eine Erdnuss, du schreibst auch wie eine Erdnuss. Man muss auch ein bissel Hirn haben, dann versteht man, was ich meine. Putzer
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