Bestimmung von Ersatzmitgliedern statt Losverfahren?
Hallo Ihr, darf ein/e Gesamtbetriebsratsvorsitzende/r das Ersatzmitglied (zwei Personen gleiche Stimmenanzahl) bestimmen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, was können wir tun?
Zum Hintergrund: Wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt. Nach der Wahl erfolgte sofort die Stimmenauszählung, wobei die/der GBRV die Wahlzettel entfaltete und die jeweils Gewählten ansagte. Ein Mitglied des Wahlvorstandes notierte diese auf einer Strichliste. Es gab neben der/dem GBRV den erforderlichen Wahlvorstand (3 Personen) sowie vier Zuschauer. Die Betriebsratsmitglieder wurden ermittelt. Als Ersatzmitglied kamen zwei Personen in Frage, da gleiche Stimmenanzahl. Eine der Personen wurde als Ersatzmitglied von/m GBRV bestimmt.
Eine Woche später wurde dann die konstituierende Stizung durchgeführt, mit dem vom GBRV bestimmten Ersatzmitglied (war auch Vorsitzende/r des Wahlvorstandes), da ein Betriebsratsmitglied verhindert war. Auf dieser Sitzung wurde gefragt, ob das Ersatzmitglied nicht per Los bestimmt werden müsse. Die Antwort war: Nein, die Ersatzmitglieder werden zur BR-Sitzung hinzugezogen nach Wahlniederschrift.
Wir wollen nicht die Wahl kippen, sondern nur ein korrektes und gerechtes Wahlergebnis.
Für Antworten wäre ich dankbar.
Community-Antworten (3)
26.03.2008 um 21:50 Uhr
@Fairy
....Ersatzmitglied von/m GBRV bestimmt.... diese Vorgehensweise riecht gelinde gesagt!l
zu finden hier... § 5 WO Feststellung des Wahlergebnisses, * bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.*
26.03.2008 um 22:32 Uhr
...und das unmittelbar im Anschluss an die Auszählung. Euer GBRV hat euch da wohl hinter's Licht geführt !
26.03.2008 um 23:24 Uhr
Jepp, BRV4U ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt........
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