BR WAHL _ Listenwahl- Schlecht machen //Diskreditierung der alten BR Mitgleider durch Emails
Guten Morgen, nach 2 x Persönlichkeitswahl und viel Ärger mit dem Chef, hat dieser ( ich werde den BR kippen...) über seine " Ja Sager " eine Liste aufgestellt und somit werden wir dieses Mal das 1. Mal eine Listenwahl haben. Wir haben rechtzeitig reagieren können,und jetzt stehen insgesamt 3 Listen zur Wahl. Ein Mitglied der " Ja Sager" Liste ist nun im Gange, durch Emails im Firmennetz an die gesamte Belegschaft den alten BR schlecht zu machen, in einer Art und Weise, die an Verleumdung grenzt. Was können wir ( die alten BR Mitglieder und jetzt auch wieder auf Liste zur Wahl aufgestellt machen) oder der Wahlausschuß tun, damit dies unterlassen wird, da dieses Mitglied der andern Liste gezielt Unwahrheiten über die alten BR Mitglieder und über den Ablauf einer BR Wahl inkl. Wahlordnung an die Belegschaft weitergibt???? Das hat nix mehr mit Wahlwerbung zu tun... .
Community-Antworten (9)
06.03.2010 um 09:15 Uhr
Wat mehr nicht? Bei uns ging mehr die Post ab grins Also erst mal ruhig Blut! Bleibt sachlich, stellt ein vernünftiges Programm auf überzeugt eure Wähler mit wahrheitsgemäßes Verhalten! Warum darf man die Belegschaft nicht über die WO informieren?
06.03.2010 um 09:31 Uhr
... der Email Versender behauptet , es gäbe keine Gesetze über den Ablauf einer BR Wahl, keine Wahlordnung gäbe....
06.03.2010 um 09:46 Uhr
Na das lässt sich doch erledigen wenn das Wahlausschreiben raus geht denn dort muss ja stehen wo man in die WO einsehen kann! ;) Der das dann behauptet hat wird sich wohl dann nicht rechtfertigen können! Lass die Dinge ihren Lauf nehmen und mach kein Wind, es regelt sich meist von allein!
06.03.2010 um 10:51 Uhr
--in einer Art und Weise, die an Verleumdung grenzt Was nun ist es Verleumdung? Wenn ja, kann man ja als Betroffener aber erst recht als BR handeln. Der BR sollte sich dann einmal den § 104 BetrVG "Störung des Betriebsfrieden" ansehen. http://www.kuendigung.de/rechtslexikon-kuendigung/glossar/betriebsfrieden/index.html
Damit würde man auf alle Fälle den AG unter einen Handlungsdruck/ Erklärungsdruck setzen uns sollte der AG dahinter stecken (belegbar) sollte man diesen auf den § 199 BetrVg hinweisen.
Auch dem AG erklären, dass beide Pkt. als TOP auf einer BR-Sondersitzung behandelt werden und der BR auch dort entsprechende Beschlüsse fasst, dass er einen Anwalt beauftragt die Rechte des BR hier entsprechend mit allen rechtlichen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Dieses dürfte den AG zum Nachdenken bewegen und ggf. etwas Ruhe bringen.
Ansonsten, willkommen im Wahlkampf.
06.03.2010 um 10:55 Uhr
Wenn ein Bewerber behauptet, es gäbe keine Wahlordnung, dann beweist er ja deutlich, dass er keine Ahnung hat. Macht euren Wählern das klar und sammelt damit Pluspunkte.
06.03.2010 um 11:37 Uhr
@erwin
119 meinst du, gell? ;-)))
06.03.2010 um 12:09 Uhr
DJ
JOOO
06.03.2010 um 14:49 Uhr
@Isarkind Alles was genannt ist, mag richtig sein; es wird nur bis zur Wahl nicht mehr reichen. So eine 'verleumderische Tätigkeit eines JA-Sagers' kann man doch hervorrangend für sich ausnutzen.
06.03.2010 um 16:00 Uhr
Danke Euch allen, ich bin halt nur so sauer und diese Wahl geht wirklich an die Substanz! Na klar nutzen wir die Mails vom JaSager für uns aus, denn gute Wahlwerbung für deren Liste ist es wirklich nicht, was dort gesagt wird und viele Kollegen haben uns schon angesprochen, was dass denn soll. Das schärfste ist nur unser Geschäftsführer, der dies alles schürt. Für seine Liste hat er halt nur so armselige Gestalten wie den JaSager bekommen, bei anderen normalen Kollegen" Anruf vom Chef, lassen sie sich doch aufstellen, auf dieser Liste, meine Sekretärin ruft sie nochmals an, dies Gespräch hat nie stattgefunden" hat es nicht gefruchtet. Und die Kollegen, die gezielt angesprochen wurden, haben ANGSt, weil sie alle Angst um Ihren Job haben in dieser Wirtschaftskrise. Daher können wir leider nix belegen bzw. beweisen. Aber wie heißt es so schön: man trifft sich im Leben immer 2 mal !
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