Erstellt am 24.01.2022 um 23:36 Uhr von celestro
1.) Eine Listenwahl ist für den WV nicht wirklich viel aufwendiger. Die Dinge wie Sitzverteilung etc. lassen sich mit den Rechnern (im Internet zu finden) durchrechnen, oder man macht es kurz selbst. Das ist kein Hexenwerk.
2.) Unterstützerunterschriften braucht die 1 Liste, die ihr sonst habt auch ... und das muss genauso kontrolliert werden.
3.) Auf die Geschlechterquote muss man bei der Personenwahl ebenfalls achten.
"Hat einer von Euch mit einer kurzfristigen Listenwahl?"
Da fehlt wohl mindestens ein Wort .... wenn nicht mehr.
"Ich habe einfach die Befürchtung, dass ein sehr gutes Betriebsratsgremium durch eine Last-Minute Arbeitgeber Liste auf 1-2 Plätzen geschwächt wird und wir dann statt aktiv mitarbeitenden Betriebsräten gut zuhörende Betriebsräte am Tisch haben."
Wäre möglich ... wobei, wenn ihr den Mitarbeitern deutlich macht, dass das des AG´s Lieblinge sind ... sollte die Liste nicht genug Stimmen bekommen, das überhaupt jemand im Gremium landet. Und wenn doch, dann wollten es die Mitarbeiter halt so.
P.S. Wenn 7 "vernünftige" im Gremium sitzen, reicht das auch völlig. Und über die Mehrheit bringt des AGs Liste dann auch nichts durch. Also ich wäre an Deiner Stelle ziemlich entspannt.
Erstellt am 25.01.2022 um 07:21 Uhr von Stadtwerker
Hallo Celestro,
"Hat einer von Euch mit einer kurzfristigen Listenwahl Erfahrung?" sollte da stehen.
Besser noch, wie würdet Ihr Euch aufstellen, wenn man ahnt, das der Arbeitgeber eine Liste formiert?
Natürlich würde 7 Vernünftige auch arbeiten können, aber es ist nicht schön wenn der Arbeitgeber mit Ohren größer als Rhabarberblätter am Tisch sitzt und immer bestens über den BR informiert ist.
Aber, auch das muss man aushalten!
VG Stadtwerker
Erstellt am 25.01.2022 um 08:29 Uhr von John_
Wenn der Arbeitgeber bzw. einer seiner Lieblinge eine Liste einreicht die den gesetzlichen Anforderungen entspricht kannst du nichts dagegen machen.
"Besser noch, wie würdet Ihr Euch aufstellen, wenn man ahnt, das der Arbeitgeber eine Liste formiert?"
Ihr müsst euch dann jedenfalls Gedanken machen, in welcher Reihenfolge ihr auf eurer Liste stehen wollt. Wenn die Mandate auf die Listen verteilt werden geht es der Reihe nach.
Ihr solltet euch auch überlegen, ob ihr das Wahlausschreiben schon früher erlassen wollt als es die Mindestfrist vorgibt. Dadurch habt ihr mehr Zeit zwischen der Abgabefrist für die Wahlvorschläge und dem Wahltag. Die Zeit könnt ihr dann für euren Wahlkampf nutzen.
Erstellt am 25.01.2022 um 08:46 Uhr von xyz68
Bei uns wird die Liste, von der wir hoffen, dass es die einzige bleibt, schon so aufgestellt, dass sie auch für eine Listenwahl taugt.
Erstellt am 25.01.2022 um 11:19 Uhr von IlkaB
wir haben dafür gesorgt, dass die erfahreneren und engagierten Betriebsräte oben auf der hoffentlich einzigen Liste stehen. Ich winke mal mit dem Zaunpfahl: jeder darf jeden auf die Wahlvorschlagsliste schreiben. Der Vorschlag ist nur gültig, wenn der Vorgeschlagene seinen Willem dahinter setzt... Auf dem Weg lässt sich schon etwas steuern wie brauchbar die Liste ist, sollte plötzlich eine zweite Liste beim WV eingereicht werden...
Erstellt am 25.01.2022 um 18:32 Uhr von Stadtwerker
Danke für Eure Antworten!
So ähnlich haben wir uns auch im Betriebsrat besprochen.
Wir gehen zuerst mal von einer einfachen Listenwahl oder Persönlichkeitswahl aus.
Für den Fall das der Arbeitgeber eine Lieblinge-Liste aufbaut, werden wir uns so gut es geht vorbereiten