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Wahlvorstand - der Belegschaft bekannt sein und sich den Wählern vorstellen?

A
asterisco
Nov 2016 bearbeitet

muß ein neu bestellter wahlvorstand der belegschaft bekannt sein und sich den wählern vorstellen?

1.17802

Community-Antworten (2)

B
BrumbärTosca

06.03.2010 um 08:54 Uhr

Das es einen WV gibt sollte schon bekannt sein! Sich der Belegschaft vorstellen? Hmm, kein muss! Aber kann!

P
peters

06.03.2010 um 10:58 Uhr

Sich vorstellen, das heißt für mich, die Namen und die Erreichbarkeit angeben. Das reicht.

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