Wahlvorstand - der Belegschaft bekannt sein und sich den Wählern vorstellen?
muß ein neu bestellter wahlvorstand der belegschaft bekannt sein und sich den wählern vorstellen?
Community-Antworten (2)
06.03.2010 um 08:54 Uhr
Das es einen WV gibt sollte schon bekannt sein! Sich der Belegschaft vorstellen? Hmm, kein muss! Aber kann!
06.03.2010 um 10:58 Uhr
Sich vorstellen, das heißt für mich, die Namen und die Erreichbarkeit angeben. Das reicht.
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