W.A.F. LogoSeminare

Kein Listenvertreter - wen muss der Wahlvorstand über die Ungültigkeit der Liste informieren?

KS
Konfusius sagt
Nov 2016 bearbeitet

Beim Wahlvorstand wurde eine Liste ohne Stützunterschriften eingereicht. Ein Listenvertreter wurde nicht benannt.

Wen hat der Wahlvorstand über die Ungültigkeit der Liste zu informieren?

3.212010

Community-Antworten (10)

D
Dandelion

19.03.2006 um 21:09 Uhr

Also, habe ich es verstanden? Ein Zettel mit der Aufschrift "Liste xy", ohne Unterschriften von Unterstützenden und ohne Benennung einer sich zur Wahl stellenden Person? In Ermangelung einer Person handelt es sich nicht einmal um eine Liste.

Um sicher zu gehen, nur so, Aushang am schwarzen Brett. Grüße, Dandelion

F
Fayence

19.03.2006 um 21:15 Uhr

Wenn niemand als Listenvertreter benannt wurde und auch keine Stützunterschrift geleistet wurde, würde ich ersatzweise den 1. Kandidaten über die unheilbare Ungültigkeit dieser Liste informieren.

W
w-j-l

19.03.2006 um 21:33 Uhr

Hallo Fayence, ich tendiere eher zu Dandelions Ansicht. Das ist gar keine Liste, da ihr ein wesentliches Merkmal fehlt (Stützunterschriften)

Ich würde sie daher zurückgeben, und auf die Formalien verweisen. Sofern noch Zeit ist, können die Stützunterschriften ja noch nachgeholt werden.

gruesse w-j-l

F
Fayence

19.03.2006 um 21:35 Uhr

w-j-l, Grundschulung ;-)) zum Thema: Prüfung eines Wahlvorschlags

Eine eingereichte Liste darf aus Beweisgründen nicht zurück gegeben werden! Darum meine obige Antwort.

Gruß Fayence

D
Dandelion

19.03.2006 um 21:53 Uhr

Äh, ach so, die einreichende Person ist bekannt? Na dann würde ich halt mal mit dieser Person reden. Und, Fayence, wer ist denn auf einer leeren Liste der 1. Kandidat??????

W
w-j-l

19.03.2006 um 22:00 Uhr

Danke für die Grundschulung.

Dann mach ich eben eine/einige Kopie/n davon, gebe die Kopien zurück, auf denen denen dann Stützunterschriften eingeholt werden können. Das würde ich dann "zweckmäßige Rechtsberatung" nennen. Die unterstützten Kopien erfüllen ja dann die Anforderungen an eine Liste, und die Zustimmung der Kandidaten liegt schon vor. Die Kopien stimmen mit der erst-eingereichten Liste überein.

Wenn das Ganze ohne Anfechtungsrisiko durch eine andere Liste durchgeht, dann hielte ich es für legitim.

F
Fayence

19.03.2006 um 22:10 Uhr

@ Dandelion Konfusius hat doch wohl nur von fehlenden Stützunterschriften und nicht von einer leeren Liste geschrieben? Für ein leeres Blatt Papier, wird ja wohl kaum jemand eine Anfrage in diesem Forum starten, oder liege ich jetzt daneben??

@w-j-l Grundschulung Teil 2: Wird eine Liste ohne die erforderliche Anzahl Stützunterschriften eingereicht (nicht Streichung nach Einreichung durch Doppelunterschriften) ist unheilbar ungültig. Da brauche ich nichts zurückzugeben. Es ging nur um die Information, an wen.

W
w-j-l

19.03.2006 um 22:29 Uhr

Gut, in diesem Sinne muss ich dann also den Einreicher informieren, dass er alle Kandidatenunterschriften neu einholt, und nach erneuter Erstellung der identischen Liste die Stützunterschriften sammelt.

Warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht.

D
Dandelion

19.03.2006 um 22:39 Uhr

@ Fayence: Habe ich möglicherweise nicht alles verstanden? Ein Listenvertreter wurde nicht benannt? Mag sein, vielleicht bin ich bereits verwirrt... Ich ging in der Tat von einem leeren Blatt aus. Gute Nacht für heute! Dandelion

F
Fayence

20.03.2006 um 08:50 Uhr

Hallo Dandelion, vielleicht bist Du davon ausgegangen, dass ein Listenvertreter benannt sein muss. Dem ist allerdings nicht so. In diesem Fall wäre der Listenvertreter der 1. Leister einer Stützunterschrift. Häufig gehen Wahlbewerber jedoch davon aus, dass ihre Erklärung zur Kandidatur auch automatisch als Stützunterschrift gewertet wird, auch dem ist nicht so. Darum meine Empfehlung, den ersten Kandidaten ersatzweise zu benachrichtigen! Jetzt verstanden? ;-)

Gruß Fayence

Ihre Antwort