Versetzung durch BEM
Guten Morgen,Ich habe gestern durch die Blume erfahren das ein Kollege durch das BEM verfahren versetzt werden soll zum 15.03. Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus?Versetzung und Eingruppierung, oder nur Eingruppierung und gegen die Vesetzung keine Chance auf Mitbestimmung. Danke im Voraus
Community-Antworten (8)
11.03.2021 um 09:33 Uhr
Wenn es eine Versetzung ist greift doch immer § 99 BetrVG - also Personelle Einzelmaßnahme und Anhörung des BR - zu der der BR dann die Zustimmung verweigern kann (wenn er denn Gründe hat)
11.03.2021 um 10:12 Uhr
Die Mitbestimmung des Betriebsrats beschränkt sich auf die Grundsätze für das Verfahren des BEM. Beim Krankengeld gibt es keine Gruppen.
11.03.2021 um 10:37 Uhr
Beim Krankengeld gibt es keine Gruppen. ?????
11.03.2021 um 10:40 Uhr
Versetzung und Eingruppierung, Der BR ist bei Versetzung und Eingruppierung in der Mitbestimmung!
11.03.2021 um 10:48 Uhr
Erfährt man etwas durch durch die Blume, sollte man zum Gärtner gehen, in diesem Fall AG, und fragen wie da was ohne Pflege, hier das einbinden des BR, wachsen soll.
11.03.2021 um 11:56 Uhr
nicoline, Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V)
11.03.2021 um 13:23 Uhr
"Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben:"
richtig ... interessiert hier nur gerade nicht. ;-)))
12.03.2021 um 13:41 Uhr
Als erstes würde ich mal prüfen ob dieses BEM Verfahren überhaupt richtig durchgeführt wurde. Wenn nicht kann es keine Konsequenzen für den AN haben. Und selbst wenn es so war so hat der Br Mitbestimmung und muss zunächst eine Anhörung bekommen. Es kann ja auch sein das eine Versetzung aus Gesundheitlichen Gründen tatsächlich notwendig wäre. Aber das muss man dann eben prüfen.
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