W.A.F. LogoSeminare

Versetzung durch BEM

B
BMG1974
Mrz 2021 bearbeitet

Guten Morgen,Ich habe gestern durch die Blume erfahren das ein Kollege durch das BEM verfahren versetzt werden soll zum 15.03. Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus?Versetzung und Eingruppierung, oder nur Eingruppierung und gegen die Vesetzung keine Chance auf Mitbestimmung. Danke im Voraus

60208

Community-Antworten (8)

K
Kjarrigan

11.03.2021 um 09:33 Uhr

Wenn es eine Versetzung ist greift doch immer § 99 BetrVG - also Personelle Einzelmaßnahme und Anhörung des BR - zu der der BR dann die Zustimmung verweigern kann (wenn er denn Gründe hat)

C
Catweazle

11.03.2021 um 10:12 Uhr

Die Mitbestimmung des Betriebsrats beschränkt sich auf die Grundsätze für das Verfahren des BEM. Beim Krankengeld gibt es keine Gruppen.

N
nicoline

11.03.2021 um 10:37 Uhr

Beim Krankengeld gibt es keine Gruppen. ?????

N
nicoline

11.03.2021 um 10:40 Uhr

Versetzung und Eingruppierung, Der BR ist bei Versetzung und Eingruppierung in der Mitbestimmung!

D
DummerHund

11.03.2021 um 10:48 Uhr

Erfährt man etwas durch durch die Blume, sollte man zum Gärtner gehen, in diesem Fall AG, und fragen wie da was ohne Pflege, hier das einbinden des BR, wachsen soll.

C
Catweazle

11.03.2021 um 11:56 Uhr

nicoline, Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V)

C
celestro

11.03.2021 um 13:23 Uhr

"Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben:"

richtig ... interessiert hier nur gerade nicht. ;-)))

A
Andrar

12.03.2021 um 13:41 Uhr

Als erstes würde ich mal prüfen ob dieses BEM Verfahren überhaupt richtig durchgeführt wurde. Wenn nicht kann es keine Konsequenzen für den AN haben. Und selbst wenn es so war so hat der Br Mitbestimmung und muss zunächst eine Anhörung bekommen. Es kann ja auch sein das eine Versetzung aus Gesundheitlichen Gründen tatsächlich notwendig wäre. Aber das muss man dann eben prüfen.

Ihre Antwort