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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer hat mehr zu sagen - Ausbilder oder Geschäftsführer?

N
Nordsee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

wie schon vor wenigen Tagen "Marcelino" schrieb ist auch bei uns dies vorgekommen. Die Azubis sollten für eine Arbeit abgestellt werden, wozu sie eigentlich nicht verpflichtet sind bzw. diese Arbeit hat mit dem Ausbildungszweck nichts zu tun. Unser Ausbilder wurde gefragt ob die Azubis mal aushelfen könnten. Der Ausbilder lehnte dies ab und schon war der Ärger perfekt.

Der Geschäftsführer griff ein machte den Ausbilder rund und sagte noch "dies sind meine Azubis die sind bei mir beschäftigt, was der Ausbilder sagt ist mir egal.

Nun wollen wir wissen was mehr Gewicht hat. Das was der Ausbilder sagt, oder das Direktionsrecht des Geschäftsführers?

Kann hier jemand Aufklärung leisten?? Vielen Dank!!!!

Gruß Nordsee

5.43501

Community-Antworten (1)

K
Konrad

24.11.2008 um 17:53 Uhr

Hallo Nordsee eine berufliche Ausbildung ist durch Gesetze (Ausbildungsgesetz) und Ausbildungsrichtlinien erlassen von den Kammern (Handwerk oder Industrie) branchenbezogen geregelt. In der Regel dürfen/müssen Azubis keine dem Ausbildungszweck widersprechende Arbeiten angewiesen werden. Insofern hat der Ausbilder recht. Das Direktionsrecht des GF endet da, wo gesetzliche Regeln einzuhalten sind.

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