Hallo alle Mitstreiter,

ich habe eine Frage zum Wahlausschuss und bitte um eure fachkundige Hilfe.

Ich und zwei weitere Kollegen wurden vom noch amtierenden BR zum Wahlausschuss benannt. In der BR-Sitzung in der die Bennenung stattgefunden hat wurde beschlossen, dass einer der Wahlausschussmitglieder zu einer Schulung fährt. Wir wollen aber zu dritt an dieser Schulung teilnehmen. Kann mir jemand im Forum rechtsverbindlich mitteilen ob dieser Beschluss für uns als Wahlausschuss bindend bzw. verbindlich ist. Unser Arbeitgeber hält uns diesen Beschluss vor. Mit welchem § könnten wir unsere Teilnahme an der Schulung einfordern.

Ich bitte um eure fach- und sachkundige Hilfe!

Viele liebe Grüße
Alischaa