Information Gewerkschaften - über die Wahl bzw. den Termin?
Muss der Wahlvorstand die im Haus befindliche Gewerkschaft schriftlich über die Wahl bzw. den Termin informieren? Und wenn ja, wie ist hier die Frist und wo finde ich eine Rechtsgrundlage dazu?
Community-Antworten (1)
05.03.2010 um 13:31 Uhr
skonti. Informieren - ja - Gehe auf die Seite der IGM und lade Dir einen Wahltermin-Kalender herunter, kosten los, da hast Du alles was man wissen muss. Putzer
Verwandte Themen
Information an Gewerkschaften
ÄlterMuss ich als Wahlvorstand die Wahlausschreibung allen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zukommen lassen? Wenn ja, wie erhalte ich Kenntnis über die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften? Kann ich
Tippfehler §46 Abs. 2 "im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften" ???
ÄlterSo steht es im BetrVG: (2) Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Überal
Tarife und Gewerkschaften
Älterhallo leute habe bald zwichenprüfung bin aber nicht so gut in tarife und gewerkschaften würde mich freuen wenn ihr mir diese fragen beantworen könnt ... wie heißt der gesamtverband aller Gewerkscha
Übersendung Wahlniederschrift - muss der Wahlvorstand die im Betrieb vertretenen Gewerkschaft(en) herausfinden?
Älter... soll unverzüglich an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen (§18 WO).(zusätzlich zu dem zweiwöchigen Aushang) Arbeitgeber ist klar, aber wie finde ich die im Betr
Reihenfolge der Gewerkschaften bei BV
ÄlterMoin , wir haben demnächst eine Betriebsversammlung zu der natürlich die vertretenden Gewerkschaften eingeladen wurden . Die Gewerkschaft mit dem V im Namen sagte Ihre Teilnahme erst ab aber nachdem