Information Gewerkschaften - über die Wahl bzw. den Termin?
Muss der Wahlvorstand die im Haus befindliche Gewerkschaft schriftlich über die Wahl bzw. den Termin informieren? Und wenn ja, wie ist hier die Frist und wo finde ich eine Rechtsgrundlage dazu?
Community-Antworten (1)
05.03.2010 um 13:31 Uhr
skonti. Informieren - ja - Gehe auf die Seite der IGM und lade Dir einen Wahltermin-Kalender herunter, kosten los, da hast Du alles was man wissen muss. Putzer
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