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Betriebsbedingte Kündigung - Nach welchen § BetrVG kann man der Kündigung widersprechen und welche Gründe kann man angeben?

H
Hasan
Jan 2018 bearbeitet

Houston ich habe ein Problem. Bei uns in der Firma wurde Frau A.aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.Ihr Arbeitsplatz war/ist einmalig.Kündigungsgrund sind ihre Krankheitsbedingten Ausfälle.Wir stimmen der Kündigung nicht zu, weil Frau B. steht schon bereit um den Arbeitsplatz von Frau A. zu übernehmen.Ihr Arbeitsplatz wird nicht wegfallen oder ähnliches.Nach welchen § BetrVG kann man der Kündigung widersprechen und welche Gründe kann man angeben.Was muß in so einem Schreiben drinstehen,damit es "wasserdicht" ist? Ihr habt bestimmt schon oft solche Fälle gehabt. Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

T
Tanzbär

05.03.2010 um 11:20 Uhr

Betriebsbedingt -- Arbeitsplatz fällt weg Krankheitsbedingt -- MA fällt weg Da der Arbeitsplatz neu besetzt werden soll, ist das keine betriebsbedingte Kündigung. Es fehlt dann auch die Sozialauswahl.

Bei krankheitsbedingter K. müsste man mehr Fakten haben, die ist nicht ausgeschlossen, aber nur Ausfälle in der Vergangenheit reichen da nicht.

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