Ist das Amtsmissbrauch?
Hallo,
in unserem Betrieb existieren zwei Gewerkschaften. Aktuell sind beide mehr oder weniger aggressiv dabei neue Mitglieder zu gewinnen und gleichzeitig keine zu verlieren - im Hinterkopf immer das Tarifeinheitsgesetz, nachdem nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb die Tarifverträge verhandeln darf. So weit, so gut... Jetzt ist es allerdings gängig, dass die Betriebsratsmitglieder der vorherrschenden Gewerkschaft bei Eingang einer Kündigung/Übertritt eines Mitgliedes aus ihrer eigenen Gewerkschaft dieses Mitglied telefonisch "terrorisieren" und zum zurückziehen der Kündigung bewegen wollen und Hetze gegen die andere Gewerkschaft betreiben. Dafür gibt es selbstverständlich keinerlei Beweise - die wissen schon wie es geht. Zudem geschehen diese Telefonate zwischen Betriebsratsmitglied (hier dann in seiner Funktion als Gewerkschafter) und Arbeitnehmer (Gewerkschaftsmitglied) über Kommunikationsmittel des Arbeitgebers. Sprich, jeder Mitarbeiter hat ein eigenes Diensthandy und das Intranet bietet gleich ein ganzes internes Telefonbuch mit sämtlichen Nummern, an denen sich die Mitglieder des Betriebsrates der konkurrierenden Gewerkschaft gerne bedienen. Und genau an dieser Stelle ist für mein Empfinden eine Grenze überschritten. Aber mein Empfinden tut ja nichts zur Sache. Ich würde gerne Wissen, ob dieses Vorgehen tatsächlich legitim ist und ob §23 BetrVG angewendet werden kann.
Vielen Dank schon mal im voraus!
Community-Antworten (12)
09.03.2021 um 07:57 Uhr
Zitat: "Dafür gibt es selbstverständlich keinerlei Beweise..."
Den Fehler schon gefunden!
09.03.2021 um 08:20 Uhr
Irgendetwas wird den AN ja bewogen haben, aus seiner bisherigen Gewerkschaft auszutreten und zu wechseln. Ich bezweifle stark, dass das ein Gespäch nach Feierabend bei einem Bierchen war ...
09.03.2021 um 09:13 Uhr
"Zudem geschehen diese Telefonate..."- auflegen, fertig! Oder Nummer blockieren.
09.03.2021 um 10:05 Uhr
Gewerkschaftsarbeit gehört nicht zu den Aufgaben eines Betriebsratsmitglied. Deshalb kann der §23 BetrVG keine Anwendung finden. Um die Anrufe zu verhindern könnte evtl. eine Beschwerde beim Arbeitgeber helfen.
09.03.2021 um 11:19 Uhr
"Gewerkschaftsarbeit gehört nicht zu den Aufgaben eines Betriebsratsmitglied." Ich hätte gedacht, gerade deswegen handelt es sich um einen Missbrauch seiner Tätigkeit.
09.03.2021 um 11:35 Uhr
Beweise sammeln - dann kann man vorm ArbG klagen.
Alles andere ist doch sinnfrei.
Mit Gerüchten, Vermutungen kommt man keinen einzigen Schritt voran.
09.03.2021 um 12:53 Uhr
Das ist völlig normale Gewerkschaftdarbeit und auch nicht zu beanstanden. Ich bezweifle auch mal das es im Rahmen von Betriebsrats Arbeit gemacht wird. Die Damen und Herren tun dies in ihrer Funktion als Gewerkschaftsmitglieder. Die Frage nach Telefonbüchern und Intranet kann und muss der AG klären. In den meisten Unternehmen dürfte Gewerkschaftdarbeit während der Arbeitszeit und /oder mit Mitteln des Unternehmens nicht gern gesehen werden.
09.03.2021 um 16:01 Uhr
Natürlich kann man den Arbeitgeber unterstützen, Gewerkschaften aus dem Betrieb zu drängen. Aber, wird da nicht das Badewasser mit dem Kinde ausgeschüttet? Was nutzen Gewerkschaften, wenn die Zahl der Mitglieder nicht mal zum "Fahne zeigen" reicht, ein eventueller Ausstand, der mit der Lupe zu suchen ist? Umgekehrt wird's ein Schuh! Mitglieder werben, was das Zeug hält. Je stärker die Gewerkschaft im Betrieb, desto sicherer wird ein gerechtes Tarifsystem. Und mal egal welche Gewerkschaft! Das Gesicht der Gewerkschaft sind die vielen Mitglieder im Betrieb!
09.03.2021 um 17:17 Uhr
MultiWheely, du vergisst, dass BR-Mitglieder auch normale Arbeitnehmer sind.
09.03.2021 um 17:31 Uhr
@Matze Da bin ich zu 100% einer Meinung und ich habe auch gar kein Interesse eine Gewerkschaft zu eliminieren. Ich bin ja selbst mehrfacher Amtsträger. Aber in meinen Augen vergessen die Betriebsratsmitglieder der konkurrierenden Gewerkschaft, dass Betriebsrat und Gewerkschaft klar getrennt sein muss. Der Betriebsrat ist für alle Mitarbeiter da und nicht nur für die der eigenen Gewerkschaft. Und natürlich werden Mitglieder geworben und auch abgeworben auf beiden Seiten. Aber da kommt dann wieder die Monopolstellung des BR der größeren Gewerkschaft ins Spiel, die dann wieder hergehen und während ihrer Arbeitszeit (wie in einem anderen Kommentar bereits erwähnt) vom BR Mitglied zum Gewerkschafter werden, die abgeworbenen Leute telefonisch terrorisieren und zudem Angst, Lügen und Hetze verbreiten. Solche Sprüche wie "ob wir dir dann noch helfen können ist fraglich" oder "wenn du unser Mitglied wirst steht dem Bestehen der Prüfung nichts im Wege" um hier nur mal zwei Beispiele zu nennen, sind hier an der Tagesordnung. Und dieses ganze Gerüst soll nur darauf beruhen, dass es keine Beweise gibt?
10.03.2021 um 10:37 Uhr
hallo Multiwhelly
ja und nochmal - Wo kein Kläger da kein Richter!. Wenn das:"solche Sprüche wie "ob wir dir dann noch helfen können ist fraglich" oder "wenn du unser Mitglied wirst steht dem Bestehen der Prüfung nichts im Wege" keiner bezeugen oder vor Gericht aussagen will sind dir die Hände gebunden und du stehst als "Spinner" da. Und was sollte denn der AG sanktionieren ohne Beweise? Das würde ihm der BR oder die Gewerkschaft doch in null komma nichts als "Behinderung der BR Arbeit" um die Ohren hauen. Und anschließend ständen die BRM noch als großer Sieger da und hätten noch mehr Zulauf
10.03.2021 um 10:54 Uhr
"Aber da kommt dann wieder die Monopolstellung des BR der größeren Gewerkschaft ins Spiel, die dann wieder hergehen und während ihrer Arbeitszeit (wie in einem anderen Kommentar bereits erwähnt) vom BR Mitglied zum Gewerkschafter werden" Das hat aber den AG zu stören und nicht dich. Wenn der AG das duldet ist es ja erst einmal sein Bier. Wenn der AG das bewusst macht um eine GEW zu bevorzugen, dann ist es vielleicht ein Thema für deine GEW aber wohl auch nicht für Dich. "Solche Sprüche wie "ob wir dir dann noch helfen können ist fraglich"" naja wenn er es auf die GEW und nicht den BR bezieht, dann stimmt es ja auch. " "wenn du unser Mitglied wirst steht dem Bestehen der Prüfung nichts im Wege"" und das Spiel durchschaut doch der MA. Aber alles was Du da schreibst ist für mich zunächst ein Thema was ggf. die GEW und den AG angeht. Und wie immer: ohne Beweise geht es eh nicht jemanden an den Karren zu fahren.
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