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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung eines 57 Jährigen oder Lohnverzicht - was tun?

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FranzMünster
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem wir haben 3 Schlosser im Betrieb 2 Schlosser sind in unseren 5 köpfigen Betriebsrat Vorsitzender und Stellvertreter der 3 Schlosser ist an mich herangetreten (Ich bin auch im Betriebsrat ) weil die GL an ihm herangetreten ist ,(der Mann ist 57 Jahre und über 24 Jahre im Betrieb ),das er gekündigt werden soll oder demnächst bei einer besprechung mit unserer Chefin einer Lohnkürzung zustimmen soll . Unser Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter werden ihn nicht unterstützen weil sie sich für niemanden Einsätzen und dem 3 Schlosser auch nicht wohl gesonnen sind ,was kan Ich in diesem Fall tun bzw. wie kann Ich ihn beraten ?

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

02.11.2009 um 21:58 Uhr

der 3 Schlosser ist an mich herangetreten (Ich bin auch im Betriebsrat ) weil die GL an ihm herangetreten ist ,(der Mann ist 57 Jahre und über 24 Jahre im Betrieb ),das er gekündigt werden soll Na, aber wenn ich es richtig verstanden habe, ist der BR diesbezüglich noch nicht gehört worden, oder?

oder demnächst bei einer besprechung mit unserer Chefin einer Lohnkürzung zustimmen soll . Was dann eine Änderungskündigung bedeuten würde. Auch dazu müßt ihr als Gremium gehört werden...

Unser Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter werden ihn nicht unterstützen weil sie sich für niemanden Einsätzen und dem 3 Schlosser auch nicht wohl gesonnen sind ,was kan Ich in diesem Fall tun bzw. wie kann Ich ihn beraten Noch brauchst du ihn IMHO nicht beraten, da selbst Änderungskündigungen noch immer über den BR gehen müssen. Kannst ja mal den AG fragen ob die "Gerüchte" die du gehört hast stimmen...

Ihr seid ein 5er Gremium. Selbst wenn BRV und Stelli nichts machen oder ncihts machen wollen, und ihr restlichen drei einer Meinung seid, habt ihr die Mehrheit...

Abewr so oder so solltet ihr euern AG mal fragen ob ihm der Begriff "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" irgendetwas sagt.

Weiterhin solltet ihr mit ihm über die Personalplanung reden. Warum soll der Kollege eigentlich für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden?

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nicoline

02.11.2009 um 22:34 Uhr

Franz Münster das er gekündigt werden soll aus welchem Grunde denn?

  • oder demnächst bei einer besprechung mit unserer Chefin einer Lohnkürzung zustimmen soll. wie kann Ich ihn beraten ? * Zunächst mal, in dem Du ihn eindringlich davor warnst, in diesem Gespräch auf keinen Fall zu irgend etwas eine Zustimmung zu geben. Und wenn die Situation bei Euch im BR wirklich so besch.... ist, wie Du es schilderst, würde ich ihm auch gleich noch raten, umgehend zur Gewerkschaft oder anderer Rechtsberatung zu gehen.

aber hier noch ein link:

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/betriebsbedingte_aenderungskuendigung.htm

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DonJohnson

02.11.2009 um 22:42 Uhr

nicoline Zunächst mal, in dem Du ihn eindringlich davor warnst, in diesem Gespräch auf keinen Fall zu irgend etwas eine Zustimmung zu geben.

Danke, das habe ich echt vergessen zu schreiben... Wie gut dass du aufgepaßt hast. Das war kein Scherz, sondern echt ernst gemeint. :-)))

N
nicoline

02.11.2009 um 22:50 Uhr

DJ ;-)))) zusammen sind wir eben unausstehlich ;-)))))

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FranzMünster

02.11.2009 um 23:01 Uhr

Ihm wurde gesagt es wäre nicht genug Arbeit da ,das witzige ist wenn nicht genug Arbeit da ist warum soll er eine Lohnkürzung zustimmen?Wie gesagt durch unsere Konstelation im BR Vorsitzender und Stellvertreter werden eine kündigung nicht ablehnen und eine ängstliche 3 Stimme für Kündigung ist bei uns immer möglich.

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nicoline

02.11.2009 um 23:12 Uhr

FranzMünster Lies Dir unbedingt durch, was unter dem link steht und schick den Kollegen zur Rechtsberatung!!!!!!!!!!!!!!

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FranzMünster

03.11.2009 um 09:53 Uhr

Hallo Kolleginen und Kollegen . Wenn ich mir den Link durchlese ist es für ihn am besten der Änderungskündigung unter Vorbehalt zuzustimmen eine Ablehnung kann ja zur Kündigung führen unter vorbehalt zuzustimmenheisst ja das man ja innerhalb von drei wochen vor dem Arbeitsgericht eine überprüfung verlangen kann und da scheinen die Chancen ja ganz gut zu sein ,falls der Betriebsrat gar nicht angehört wird ,(vor der Unterschrift) wird der Arbeitgeber sogar chancenlos sein oder ?Wie soll der Kollege so eine Änderungskündigung unterschreiben ,solte er so Unterschreiben Münster den .... hiermit Unterschreibe Ich Person xxxxxx die Änderungskündigung unter Vorbehalt?

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rkoch

03.11.2009 um 14:16 Uhr

@FranzMünster:

Bis jetzt steht von Deinem Vortrag her noch gar keine Änderungskündigung im Raum. Zitat: das er gekündigt werden soll oder einer Lohnkürzung zustimmen soll. Das ist die übliche Druckmasche der AG. Ich vermute, das der AG sich wohl bewußt ist, das eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben würde und will mit der (haltlosen) Kündigungsandrohung die (freiwillige) Unterschrift des AN unter die Lohnkürzung durchsetzen. Die Geschichte mit dem "Vorbehalt" funktioniert aber eben nur, wenn der AG tatsächlich dem AN kündigt (und dazu den BR anhört - so blöd ist Euer AG mit Sicherheit nicht, das er ohne Anhörung kündigt) und alternativ den neuen Vertrag anbietet. Ohne Kündigung bringt es gar nichts den neuen Vertrag unter Vorbehalt anzunehmen. Der Vorbehalt ist dann bedeutungslos, da die nicht stattgefundene (sondern nur angedrohte) Kündigung ja auch nicht gerichtlich überprüft werden kann. Also Vorsicht!!! Im Falle der betriebsbedingten Kündigung, und darum würde es sich wohl handeln (Zitat: Ihm wurde gesagt es wäre nicht genug Arbeit da) ist eine Änderungskündigung übrigens von vorneherein zum Scheitern verurteilt, da der AG ja mit Angebot des neuen Vertrages zugibt, das eben ein betriebsbedingter Grund nicht vorliegt (wie Du selbst schon erkannt hast). Das selbe gilt übrigens auch für eine Beendigungskündigung, vorausgesetzt der Kollege kann beweisen, das der AG ihm einen neuen Vertrag angeboten hat. Also im Gespräch am besten den (am besten vom AG schon unterschriebenen) Vertrag mitnehmen und um Bedenkzeit bitten - und dann dankend die Änderung ablehnen. Mit dem (angebotenen) Vertrag in der Tasche ist jede betriebsbedingte Kündigung null und nichtig. In diesem Fall kann der Kollege entspannt darauf warten ob der AG die Drohung wirklich wahr macht. Ob Ihr als BR dann der Kündigung widersprecht oder nicht tut dann nicht mehr allzuviel zur Sache.

Zum Vorbehalt: Entweder so wie Du geschrieben hast (Text: unter dem Vorbehalt angenommen, das die ausgesprochene Änderungskündigung wirksam ist) Oder auf einem separaten Dokument, welches man sich vom AG quittieren läßt.

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