Hallo, dürfen Mitarbeiter eines Betriebes mit Leitungsfunktion als Abteilungsleiter oder Geschäftsführer in den Betriebsrat gewählt werden und wenn nein, wo steht das geschrieben?
Erstellt am 04.03.2010 um 11:04 Uhr von Nemeth Hao Clowneumel, wenn sie im Sinne des § 5 BetrVG leitende Angestellte aind, dürfen sie nicht!! Lese Dir den § mal genau durch - dann kannst Du entscheiden, wozu sie gehören.