Erstellt am 06.03.2021 um 10:10 Uhr von Rakshazar
Was soll das für ein fadenscheiniger Grund sein? Wir schmeissen sie raus weil diese BR-Arbeit machen? Nur ein Gericht kann ein BR-Mitglied ausschließen, und die lachen sich kaputt bei diesem Antrag
Jedes BR-Mitglied kann zu jeder Zeit BR-Arbeit erledigen, wenn es für sie als erforderlich erachtet wird. Da brauche ich keine Anweisung vom BRV
Erstellt am 06.03.2021 um 11:29 Uhr von Dummerhund
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, würde ich sagen das es mal wieder Zeit wird das bei euch mal wieder eine Insolvenz ins Haus steht und ihr neu wählen müsst. Dann aber hoffentlich nicht die Deppen die so etwas behaupten. Drehe den Spies rum und sage den Deppen sie sollen dir zeigen wo es im BetrVG oder einem sonstigem Gesetz oder Urteil es steht das nur der BRV Bürotätigkeiten im BR Büro ausüben kann. Du wirst wohl eher das Rentenalter erreichen als wie diese Deppen dir etwas entsprechendes vor zeigen können. Sicherlich macht es Sinn wenn jemand so ein wenig ein Auge darauf hat, hier der BRV, das alles geordnet bleibt. Dennoch kann jedes BRM individuell entscheiden wie es seine BR ausführt. Will man dies verbieten wäre dies eine Behinderung der BR Arbeit nach § 23 BetrVG. Dann wären diese Deppen eher aus dem Betriebsrat als wie diese die sie aus dem BR entlassen wollen. Und entlassen kann man aus dem Gremium schon mal gar nicht. Um ein BR aus dem Amt zu befördern müsste dieser etwas schwerwiegendes getan haben. Schaue dazu noch mal in den benannten 23iger.
Da ihr immer wieder neue BRM´s habt, empfehle ich Seminare besuchen.
Erstellt am 06.03.2021 um 12:13 Uhr von Kratzbürste
Empfehle denen, die offenbar nicht wissen, wie der BR funktioniert, ein Seminar zu besuchen.
Erstellt am 07.03.2021 um 11:25 Uhr von Andrar
Zunächst mal, alle Betriebsratsmitglieder sind rechtlich gleich. Der Vorsitzende ist lediglich derjenige der den Br nach außen vertritt und Unterschriften leisten kann. Dies ist aber in der Regel davon abhängig das Beschlüsse vorliegen. Ansonsten ist es anfechtbar.
Die Arbeit in BR ist normalerweise in Ausschüssen organisiert. Diese Ausschüsse bearbeiten bestimmte Themengebiete und berichten dann dem Gremium, das dann Beschlüsse dazu fassen kann. Jedes BR Mitglied kann sich für die Dauer seiner BR Tätigkeit abmelden . Das ist nicht zu verwechseln mit einer Freistellung. Wer meint das ein BR Mitglied dies nicht darf und versucht das zu unterbinden, behindert die BR-Arbeit und begibt sich auf dünnes Eis. Der Betriebsrat muss eigentlich eine Geschäftsordnung haben die die Arbeitsweise regelt.
Es ist natürlich schwer gute BR-Arbeit zu machen wenn Mitglieder öfter wechseln. Jedes neue BR Mitglied sollte wenigstens die 6 Grundseminare gemacht haben die eigentlich Pflicht sind. Das ist BetrVg 1-3 und Arbeitsrecht 1-3. Damit hat man erstmal Grundlagenwissen. Das ist Grundlage-Minimum für BR-Arbeit. Zwingend ist auch ein Wirtschaftsausschuss mit den entsprechenden Schulungen dazu.
Erstellt am 08.03.2021 um 14:18 Uhr von Linessi
Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen. Ich hoffe nur, dass es unsere BR Mitglieder auch verstehen. Sie gehen davon aus das nur der Vorsitzende Betriebsratsarbeit machen kann oder er sie verteilt.
HG und eine schöne Woche.
Erstellt am 08.03.2021 um 15:43 Uhr von Andrar
Viele BR- Mitglieder machen oft den Fehler den BR Vorsitzenden als Chef anzusehen. Das ist er aber keinesfalls. Es ist natürlich auch bequem sich Arbeit zuteilen zu lassen statt die Sachen selber in die Hand und auf die Tagesordnung zu bringen. Normalerweise sollte in den Sitzungen besprochen werden welche Themen anliegen und wer sich dieser annimmt. Vorzugsweise die zuständigen Ausschüsse, wenn sie denn arbeiten.