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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Privatschrank durch GL aufgebrochen!

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einem Kollegen wurde ordentl. gekündigt. Es kam zu einem Vergleich. Der Kollege hat noch einen privaten (nicht gekennzeichnet als PRIVAT), verschlossenen Schrank in der Firma, der nun ohne BR durch die GL aufgebrochen wurde. Wie ist eure Meinung dazu? Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

L
Laffo

03.03.2010 um 23:06 Uhr

ist der Kollege zum Zeitpunkt des Vorfalles noch Kollege gewesen?

G
geploeg

04.03.2010 um 09:49 Uhr

Privater Schrank in der Firma?? Hat er den von Zuhause mitgebracht?

N
niemand

04.03.2010 um 09:56 Uhr

Na hoffentlich hat nicht einer alleine den Schrank aufgemacht. Sonst waren plötzlich in dem Schrank eine teure Kamera ein paar Goldbarren und die Million in bar vom letzten Casinobesuch :-)

Es wäre wohl gescheiter von den Herren aus der GL gewesen den BR dazu zu holen, aber wann sind die schon mal gescheit.

T
teletele

05.03.2010 um 22:28 Uhr

Der Kollege befindet sich noch immer in einem "schwebenden Verfahren". Den Schrank hat er vor ca. 12 Jahren von einer anderen Firma durch einen Lieferanten bekommen. Das ist seinen Vorgesetzten u. vor allem einigen seiner Arbeitskollegen bekannt. In dem Schrank befanden sich nach Aussage des Geschädigten keine Wertsachen, allerdings hat die GL vermutlich nach Gegenständen gesucht, die die GL beim Arbeitsgericht verwenden kann. Gefunden hat die GL allerdings nichts belastendes. Wie soll sich hier eigentl. der BR verhalten?

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